233.01.04 Familiengericht

Das Jugendamt unterstützt das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen. Es wirkt in Verfahren vor dem Familiengericht mit, die im Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit genannt sind. Das Jugendamt unterrichtet insbesondere über angebotene und erbrachte Leistungen, bringt erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen ein und weist auf weitere Möglichkeiten der Hilfe hin. Hält das Jugendamt zur Abwendung einer Gefährdung des Wohls des Kindes oder des Jugendlichen das Tätigwerden des Gerichts für erforderlich, so hat es das Gericht anzurufen.

Weitere Informationen:

Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII), AGSG, Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Eberwein, Markus
+49 (9971) 845-298 148
Guggenberger, Joseph
+49 (9971) 845-131 145
Gützlaff, Karolin
+49 (9971) 845-093 151
Liegl, Jürgen
+49 (9971) 845-169 L21.0.06
Mühlbauer, Isolde
+49 (9971) 845-307 150
Niebauer, Sebastian
+49 (9971) 845-305 148
Pindl, Melanie
+49 (9971) 845-107 144
Pongratz, Lisa
+49 (9971) 845-387 147

Landratsamt Cham - Amt für Jugend und Familie / Allgemeiner Sozialdienst

AdresseLandratsamt Cham - Amt für Jugend und Familie / Allgemeiner Sozialdienst
Rachelstraße 6
93413   Cham
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Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.