230.01.10 Kindertageseinrichtungen / Anzeigen / Statistiken

Die Träger anerkannter Kindertageseinrichtungen haben der Kreisverwaltungsbehörde unverzüglich anzuzeigen bzw. vorzulegen

  • die Aufnahme oder Stillegung des Betriebes,
  • die Änderung der Zweckbestimmung der Einrichtung und den Wechsel des Trägers,
  • jeden Wechsel in der Leitung sowie bei den pädagogischen Fach- und Ergänzungskräften unter Angabe und Nachweis der Ausbildung der neuen Kräfte,
  • Pläne über Neu-, Um- und Erweiterungsbauten,
  • jährlich die Platz- und Gruppenzahl nach tatsächlicher Belegung,
  • den Jahresbericht über Inhalt und Gestaltung der vorschulischen Erziehungs- und Bildungsarbeit.

Die Anzeigen und Meldungen sind im Hinblick auf notwendige aufsichtliche Maßnahmen zu prüfen und auszuwerten. Ferner erfolgt die Entgegennahme, Auswertung und Weitergabe der jährlichen Statistiken an das Statistische Landesamt.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Kreuzer, Diana
L 21.0.02
Schmuderer, Christina
+49 (9971) 845-314 L 21.0.02
Treml, Andrea
+49 (9971) 845-153 L 21.0.02

Landratsamt Cham - Amt für Jugend und Familie

AdresseLandratsamt Cham - Amt für Jugend und Familie
Rachelstraße 6
93413   Cham
Kontakt
Fax: +49 (9971) 845-315
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.