Verhinderungspflege: mit Änderungen 2025

Verhinderungspflege – Entlastung für pflegende Angehörige

Wenn eine private Pflegeperson Urlaub macht, erkrankt oder aus anderen Gründen vorübergehend verhindert ist, übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die Kosten einer Ersatzpflege – für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr.

Wer kann die Ersatzpflege übernehmen?

Die Verhinderungspflege kann durch folgende Personen oder Dienste erfolgen:

  • Ambulante Pflegedienste
  • Einzelpflegekräfte
  • Ehrenamtlich Pflegende
  • Nahe Angehörige
  • Einrichtungen, z. B. Kurzzeitpflegeeinrichtungen

Voraussetzungen (bis 30.06.2025)

  • Die Pflegeperson muss die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt haben.
  • Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.

Leistungsumfang (bis 30.06.2025)

  • Bis zu 1.685 € pro Kalenderjahr, wenn die Ersatzpflege durch nicht verwandte oder nicht im Haushalt lebende Personen erfolgt.
  • Bei nahen Angehörigen oder Personen im selben Haushalt:
       Erstattung bis zum 1,5-fachen Pflegegeld des jeweiligen Pflegegrads.
       Bei Nachweis von Fahrtkosten oder Verdienstausfall kann die Leistung auf bis zu 1.685 € aufgestockt werden.

Neuerung ab 01.07.2025: Gemeinsames Jahresbudget

Mit Inkrafttreten des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) wird ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingeführt 

  • Gesamtbudget: 3.539 € pro Jahr
  • Pflegegrad 2 oder höher erforderlich
  • Flexible Nutzung für beide Leistungsarten
  • Die bisherige Voraussetzung einer sechsmonatigen Vorpflegezeit entfällt

Pflegegeld während der Verhinderungspflege

Während der Verhinderungspflege wird bis zu sechs Wochen pro Jahr die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt.

Antrag und Ansprechpartner

Kontakt

Name Telefon Telefax Zimmer
Betreuungsstelle für den Landkreis Cham
Ansprechpartner
+49 (9971) 845-155 N0-08
Geschäftsstelle der Gesundheitsregion Plus Landkreis Cham
Ansprechpartner
+49 (9941) 401444-29 EG