Verhinderungspflege: mit Änderungen 2025
Verhinderungspflege – Entlastung für pflegende Angehörige
Wenn eine private Pflegeperson Urlaub macht, erkrankt oder aus anderen Gründen vorübergehend verhindert ist, übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die Kosten einer Ersatzpflege – für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr.
Wer kann die Ersatzpflege übernehmen?
Die Verhinderungspflege kann durch folgende Personen oder Dienste erfolgen:
- Ambulante Pflegedienste
- Einzelpflegekräfte
- Ehrenamtlich Pflegende
- Nahe Angehörige
- Einrichtungen, z. B. Kurzzeitpflegeeinrichtungen
Voraussetzungen (bis 30.06.2025)
- Die Pflegeperson muss die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt haben.
- Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.
Leistungsumfang (bis 30.06.2025)
- Bis zu 1.685 € pro Kalenderjahr, wenn die Ersatzpflege durch nicht verwandte oder nicht im Haushalt lebende Personen erfolgt.
- Bei nahen Angehörigen oder Personen im selben Haushalt:
Erstattung bis zum 1,5-fachen Pflegegeld des jeweiligen Pflegegrads.
Bei Nachweis von Fahrtkosten oder Verdienstausfall kann die Leistung auf bis zu 1.685 € aufgestockt werden.
Neuerung ab 01.07.2025: Gemeinsames Jahresbudget
Mit Inkrafttreten des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) wird ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingeführt
- Gesamtbudget: 3.539 € pro Jahr
- Pflegegrad 2 oder höher erforderlich
- Flexible Nutzung für beide Leistungsarten
- Die bisherige Voraussetzung einer sechsmonatigen Vorpflegezeit entfällt
Pflegegeld während der Verhinderungspflege
Während der Verhinderungspflege wird bis zu sechs Wochen pro Jahr die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt.
Antrag und Ansprechpartner
- Die Verhinderungspflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden (diese ist bei der Krankenkasse angesiedelt).
- Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber Pflege des Bundesgesundheitsministeriums.
Kontakt
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Telefon:
+49 (9971) 78-540
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+49 (9971) 845-155 | N0-08 | betreuung@lra.landkreis-cham.de |
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+49 (9971) 78-782
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+49 (9941) 401444-29 | EG | gesundheitsregionplus@lra.landkreis-cham.de |