Schwerbehindertenausweis

Wer bekommt einen Schwerbehindertenausweis?

Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr haben Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.

Außerdem müssen die Betroffenen ihren Wohnsitz in Deutschland haben, in Deutschland arbeiten oder sich gewöhnlich hier aufhalten.

Für was brauche ich einen Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis dient als bundeseinheitlicher Nachweis über den Status einer Behinderung.

Niemand ist verpflichtet einen Schwerbehindertenausweis zu haben.

Um aber sogenannte Nachteilsausgleiche zu bekommen, wird in vielen Fällen ein Schwerbehindertenausweis benötigt.

Welche Vorteile hat ein Schwerbehindertenausweis?

Es gibt viele verschiedene gesetzliche Nachteilsausgleiche wie z. B. Steuererleichterungen, Kündigungsschutz oder Sonderurlaub.

Eine Auflistung aller Rechte und Nachteilsausgleiche bietet der:
Wegweiser für Menschen mit Behinderung des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS)

Welche Nachteilsausgleiche jedem einzelnen Menschen zustehen ist abhängig vom Grad der Behinderung und den Merkzeichen.

Neben den Nachteilsausgleichen erhält man oftmals Vergünstigungen im Bereich Freizeit und Kultur. Durch die Vorlage des Schwerbehindertenausweises bieten z. B. Schwimmbäder, Kinos, Museen, Tierparks Ermäßigungen an. Diese sind aber freiwillig, das heißt es besteht kein gesetzlicher Anspruch.

Wo beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?

Den Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung erhalten Sie vom:

Zentrum Bayern
Familie und Soziales
Region Oberpfalz-Versorgungsamt
Landshuter Straße 55
93053 Regensburg
Tel. +49 (941) 7809 00

Außensprechtage des ZBFS im Landratsamt Cham

Derzeit bleiben die Außensprechtage bis auf weiteres ausgesetzt.

Gerne können sich die Bürgerinnen und Bürger telefonisch beraten lassen.

Dazu kann über die Homepage des ZBFS ein fester Termin vereinbart werden: Terminreservierung 

Und wie ist das eigentlich mit dem Parken?

Um einen Behindertenparkplatz nutzen zu dürfen oder Parkerleichterungen zu bekommen, reicht ein Schwerbehindertenausweis nicht aus. Es muss bei der jeweiligen Gemeinde ein Parkausweis beantragt werden.

Es gibt verschiedene Parkausweise für schwerbehinderte Menschen, die verschiedene Voraussetzungen haben und mit unterschiedlichen Parkberechtigungen verbunden sind:

  1. einen internationalen blauen Parkausweis
  2. einen orangefarbenen Parkausweis 

Blauer Parkausweis

Folgende Personen können einen blauen Parkausweis erhalten:

  1. Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
  2. Blinde (Merkzeichen Bl)
  3. Contergan-Geschädigte (d. h. Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie) und Personen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (z. B. Amputation beider Arme)

Für den blauen Parkausweis gelten allgemeine Parkberechtigungen. Ein Behindertenparkplatz darf nur mit einem blauen Parkausweis benutzt werden. 

Orangefarbener Parkausweis

Folgende Personen können einen orangefarbenen Parkausweis erhalten:

  1. Personen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mit Einzel-GdB 60
  2. Personen mit Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung nach außen) mit Einzel-GdB 70.

Für den orangefarbenen Parkausweis gelten allgemeine Parkberechtigungen. Ein Behindertenparkplatz darf nicht mit einem orangefarbenen Parkausweis benutzt werden.

Weitere Informationen rund ums Parken:

Detaillierte Informationen beim ZBFS-Wegweiser ab Seite 29.

weitere Informationen / Beratung zum Thema Schwerbehinderung

Vdk Beratungstelefon "Leben mit Behinderung":
Telefon: +49 (89) 2117 - 113
Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr
E-Mail: lebenmitbehinderung.bayern@vdk.de
Weitere Informationen: Leben mit Behinderung

VdK-Kreisgeschäftsstelle Cham
Terminvereinbarung unter: +49 (9971) 767730

Offene Behindertenarbeit im Landkreis Cham (OBA)
Tel. +49 (9971) 2009493

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