Schwerbehindertenausweis
Wer bekommt einen Schwerbehindertenausweis?
Menschen mit einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr haben Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.
Außerdem muss der Betroffenen seinen Wohnsitz in Deutschland haben, in Deutschland arbeiten oder sich gewöhnlich hier aufhalten.
Für was brauche ich einen Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis dient als bundeseinheitlicher Nachweis über den Status einer Behinderung.
Niemand ist verpflichtet einen Schwerbehindertenausweis zu haben.
Um aber sogenannte Nachteilsausgleiche zu bekommen, wird in vielen Fällen ein Schwerbehindertenausweis benötigt.
Rund um den Schwerbehindertenausweis: Kompakte Zusammenfassung des Sozialverbands VDK
Welche Vorteile hat ein Schwerbehindertenausweis?
Es gibt viele verschiedene gesetzliche Nachteilsausgleiche wie z. B. Steuererleichterungen, Kündigungsschutz oder Sonderurlaub.
Eine Auflistung aller Rechte und Nachteilsausgleiche bietet der Wegweiser für Menschen mit Behinderung des Zentrums Bayern Familie und Soziales (pdf)
Welche Art und Umfang jedem einzelnen Menschen zustehen ist abhängig vom Grad der Behinderung und den Merkzeichen.
Neben den Nachteilsausgleichen erhält man oftmals Vergünstigungen im Bereich Freizeit und Kultur. Durch die Vorlage des Schwerbehindertenausweises bieten z. B. Schwimmbäder, Kinos, Museen, Tierparks Ermäßigungen an. Diese sind aber freiwillig, das heißt es besteht kein gesetzlicher Anspruch.
Wo beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?
Den Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung erhalten Sie vom:
Zentrum Bayern
Familie und Soziales
Region Oberpfalz-Versorgungsamt
Landshuter Straße 55
93053 Regensburg
0941 7809 00
Der Antrag kann auch online gestellt werden beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
Das Formular kann auch aus dem Internet heruntergeladen und ausdruckt werden
Sie erhalten die Formulare auch bei allen Gemeinden und im Landratsamt bei der Seniorenkontaktstelle im Landratsamt.
Hier finden Sie die Außensprechtage des ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales) im Landratsamt Cham
Und wie ist das eigentlich mit dem Parken?
Um einen Behindertenparkplatz nutzen zu dürfen oder Parkerleichterungen zu bekommen, reicht ein Schwerbehindertenausweis nicht aus. Es muss bei der jeweiligen Gemeinde ein Parkausweis beantragt werden.
Es gibt drei verschiedene Parkausweise für schwerbehinderte Menschen, die verschiedene Voraussetzungen haben und mit unterschiedlichen Parkberechtigungen verbunden sind:
- einen internationalen blauen Parkausweis
- einen orangefarbenen Parkausweis
- einen dunkelblauen Parkausweis mit Vermerk „nur BY“
Folgende Personen können einen blauen Parkausweis erhalten:
- Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
- Blinde (Merkzeichen Bl)
- Contergan-Geschädigte (d. h. Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie) und Personen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (z. B. Amputation beider Arme)
Folgende Personen können einen orangefarbenen Parkausweis erhalten:
- Personen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mit Einzel-GdB 60
- Personen mit Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung nach außen) mit Einzel-GdB 70.
Für beide Parkausweise gelten allgemeine Parkberechtigungen. Ein Behindertenparkplatz darf nur mit einem blauen Parkausweis benutzt werden.
Weitere Informationen rund ums Parken:
Eine Übersicht finden Sie in unserem Behinderten- und Seniorenwegweiser ab Seite 50.
sowie im Wegweiser für Menschen mit Behinderung des ZBFS ab Seite 29.
… weitere Informationen / Beratung zum Thema Schwerbehinderung
- Vdk Beratungstelefon "Leben mit Behinderung":
Telefon: (089) 2117 - 113
Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr
eMail: lebenmitbehinderung.bayern@vdk.de
Weitere Informationen: Leben mit Behinderung
- VdK-Kreisgeschäftsstelle Cham:
Terminvereinbarung unter: 09971 767730
- Offene Behindertenarbeit im Landkreis Cham (OBA):
Simon Pux: 09971 7683286
Telefonnummer: 09971 2009493
VdK-TV: Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen (Teil 3): Merkzeichen G und aG (UT)