Pflegereform

Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung

1. Stationäre Pflege: Zuschüsse zu Pflegeheimkosten

Seit dem 01.01.2022 erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 einen Leistungszuschlag auf die Pflege- und Ausbildungskosten in Pflegeheimen. Ziel ist es, den Eigenanteil an den Pflegekosten zu senken.

Zuschusshöhe nach Aufenthaltsdauer:

  • 5 % im 1. Jahr
  • 25 % ab dem 13. Monat
  • 45 % ab dem 25. Monat
  • 70 % ab dem 37. Monat

Wichtig: Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen müssen weiterhin selbst getragen werden.
Pflegegrad 1: Kein Anspruch auf den Zuschuss.

2. Häusliche Pflege: Erhöhung der Pflegesachleistungen

Ab dem 01.01.2025 gelten folgende monatliche Höchstbeträge für ambulante Pflegesachleistungen:

Pflegegrad Pflegesachleistung
Pflegegrad 2 796 €
Pflegegrad 3 1.497 €
Pflegegrad 4 1.859 €
Pflegegrad 5 2.299 €

3. Kurzzeitpflege: Erhöhung des Leistungsbetrags

  • Bis 2024: 1.774 €
  • Ab 01.01.2025: 1.854 € pro Kalenderjahr

4. Erweiterte Pflegeberatung durch Pflegekassen

Pflegekassen beraten künftig auch bei:

  • Beantragung neuer Leistungen
  • Änderungen im Pflegebedarf
  • Pflegekursen und Unterstützungsangeboten

5. Vereinfachte Versorgung mit Hilfsmitteln

  • Pflegefachkräfte dürfen Empfehlungen für Pflegehilfsmittel aussprechen.
  • Diese ersetzen eine ärztliche Verordnung.
  • Die Empfehlung darf nicht älter als 2 Wochen sein.

6. Umwandlung von Pflegesachleistungen in Entlastungsleistungen

  • Bis zu 40 % ungenutzter Pflegesachleistungen können ohne Antrag in Entlastungsleistungen umgewandelt werden.
  • Gilt für Angebote zur Unterstützung im Alltag.

7. Pflegepauschbetrag (Steuer)

  • Gilt ab Pflegegrad 2
  • Kann in der Steuererklärung geltend gemacht werden
  • Auch für Menschen mit Behinderung anwendbar

8. Übergangspflege im Krankenhaus

  • Anspruch auf max. 10 Tage Übergangspflege im Krankenhaus, wenn keine andere Versorgung möglich ist
  • Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse
  • Antragstellung über den Sozialdienst des Krankenhauses

Kontakt

Name Telefon Telefax Zimmer
Betreuungsstelle für den Landkreis Cham
Ansprechpartner
+49 (9971) 845-155 N0-08
Geschäftsstelle der Gesundheitsregion Plus Landkreis Cham
Ansprechpartner
+49 (9941) 401444-29 EG