Pflegegrad – Grundlage für Leistungen der Pflegeversicherung

Seit dem 01.01.2017 gibt es fünf Pflegegrade, die die früheren drei Pflegestufen ersetzt haben. Sie bilden die Grundlage für die Leistungen der Pflegeversicherung.

Die Einstufung erfolgt nach dem Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten einer Person. Die Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen (§ 15 SGB XI).

Die fünf Pflegegrade im Überblick

Pflegegrad Beschreibung
Pflegegrad 1 Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 2 Erhebliche Beeinträchtigungen
Pflegegrad 3 Schwere Beeinträchtigungen
Pflegegrad 4 Schwerste Beeinträchtigungen
Pflegegrad 5 Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die Versorgung

Antragstellung

  • Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt (diese ist bei der Krankenkasse angesiedelt).
  • Die Antragstellung kann auch telefonisch erfolgen.
  • Auch Angehörige oder Bevollmächtigte können den Antrag stellen.
  • Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) oder bei Privatversicherten MEDICPROOF mit der Begutachtung.

Fristen

  • Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen über den Antrag entscheiden.
  • Bei Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt: Begutachtung innerhalb einer Woche, wenn erforderlich.

Leistungsansprüche 2025 – Übersicht nach Pflegegrad

Pflegegrad Pflegegeld Pflegesachleistung Verhinderungspflege Kurzzeitpflege Tages-/Nachtpflege Entlastungsbetrag Vollstationäre Pflege Pflegehilfsmittel
1 - - - - - bis 131 €/Monat bis 125 €/Monat -
2 347 € 796 € bis 1.685 € bis 1.854 € bis 721 €/Monat bis 131 €/Monat bis 770 €/Monat -
3 599 € 1.497 € bis 1.685 € bis 1.854 € bis 1.357 €/Monat bis 131 €/Monat bis 1.262 €/Monat bis 42 €/Monat
4 800 € 1.859 € bis 1.685 € bis 1.854 € bis 1.685 €/Monat bis 131 €/Monat bis 1.775 €/Monat bis 42 €/Monat
5 990 € 2.299 € bis 1.685 € bis 1.854 € bis 2.085 €/Monat bis 131 €/Monat bis 2.005 €/Monat bis 42 €/Monat

Quelle: Leistungsübersicht Pflegeversicherung 2025 – Bundesgesundheitsministerium (PDF)

Zuschüsse zur stationären Pflege (ab 2024)

Die Pflegekasse übernimmt prozentuale Zuschüsse zum Eigenanteil an den reinen Pflegekosten:

  • 1. Jahr: 15 %
  • 2. Jahr: 30 %
  • 3. Jahr: 50 %
  • ab dem 4. Jahr: 75 %

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

  • Ab Pflegegrad 2: bis zu 4.180 € je Maßnahme (ab 2025 erhöht)
  • Pflegehilfsmittel: 100 % Kostenübernahme, ggf. mit Zuzahlung

Neuerung ab 01.07.2025: Gemeinsames Jahresbudget

  • Pflegegrad 2 oder höher
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege können flexibel aus einem gemeinsamen Budget von 3.539 € pro Jahr genutzt werden.

Ansprechpartner

Wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Pflegekasse (bei Ihrer Krankenkasse).
Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber Pflege des Bundesgesundheitsministeriums.

Kontakt

Name Telefon Telefax Zimmer
Betreuungsstelle für den Landkreis Cham
Ansprechpartner
+49 (9971) 845-155 N0-08
Geschäftsstelle der Gesundheitsregion Plus Landkreis Cham
Ansprechpartner
+49 (9941) 401444-29 EG