Möglichkeiten der Arbeitsfreistellung in Pflegesituationen
Wenn Angehörige plötzlich pflegebedürftig werden oder eine intensive Betreuung benötigen, stehen berufstätigen Personen verschiedene gesetzlich geregelte Möglichkeiten zur Verfügung, sich vorübergehend von der Arbeit freistellen zu lassen. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Modelle im Vergleich:
Kriterium | Pflegeunterstützungsgeld | Familienpflegezeit | Pflegezeit | Sterbebegleitung |
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Anspruch | Alle beschäftigten | Betriebe > 25 Beschäftigte | Betriebe > 15 Beschäftigte | Betriebe > 15 Beschäftigte |
Dauer | Bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr | Bis zu 24 Monate | Bis zu 6 Monate | Bis zu 3 Monate |
Freistellung | Vollständig (Akutfall) | Teilweise (z.B. Teilzeit) | Vollständig oder teilweise | Vollständig oder teilweise |
Nachweis | Ärztliches Attest | Pflegegradnachweis | Pflegegradnachweis | Ärztliches Attest |
Finanzierung | Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse | Zinsloses Darlehen vom BAFzA | Zinsloses Darlehen vom BAFzA | Zinsloses Darlehen vom BAFzA |
Kurz erklärt:
Pflegeunterstützungsgeld: Kurzfristige Freistellung bei akutem Pflegebedarf eines nahen Angehörigen. Lohnersatzleistung durch die Pflegekasse.
Familienpflegezeit: Reduzierung der Arbeitszeit über einen längeren Zeitraum zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.
Pflegezeit: Möglichkeit zur vollständigen oder teilweisen Freistellung für bis zu 6 Monate.
Sterbebegleitung: Spezielle Regelung zur Begleitung schwerstkranker Angehöriger in der letzten Lebensphase.
Kontakt
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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