Möglichkeiten der Arbeitsfreistellung in Pflegesituationen

Wenn Angehörige plötzlich pflegebedürftig werden oder eine intensive Betreuung benötigen, stehen berufstätigen Personen verschiedene gesetzlich geregelte Möglichkeiten zur Verfügung, sich vorübergehend von der Arbeit freistellen zu lassen. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Modelle im Vergleich:

Kriterium Pflegeunterstützungsgeld Familienpflegezeit Pflegezeit Sterbebegleitung
Anspruch Alle beschäftigten Betriebe > 25 Beschäftigte Betriebe > 15 Beschäftigte Betriebe > 15 Beschäftigte
Dauer Bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr Bis zu 24 Monate Bis zu 6 Monate Bis zu 3 Monate
Freistellung Vollständig (Akutfall) Teilweise (z.B. Teilzeit) Vollständig oder teilweise Vollständig oder teilweise
Nachweis Ärztliches Attest Pflegegradnachweis Pflegegradnachweis Ärztliches Attest
Finanzierung Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse Zinsloses Darlehen vom BAFzA Zinsloses Darlehen vom BAFzA Zinsloses Darlehen vom BAFzA

Kurz erklärt:

Pflegeunterstützungsgeld: Kurzfristige Freistellung bei akutem Pflegebedarf eines nahen Angehörigen. Lohnersatzleistung durch die Pflegekasse.

Familienpflegezeit: Reduzierung der Arbeitszeit über einen längeren Zeitraum zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.

Pflegezeit: Möglichkeit zur vollständigen oder teilweisen Freistellung für bis zu 6 Monate.

Sterbebegleitung: Spezielle Regelung zur Begleitung schwerstkranker Angehöriger in der letzten Lebensphase.

Kontakt

Name Telefon Telefax Zimmer
Betreuungsstelle für den Landkreis Cham
Ansprechpartner
+49 (9971) 845-155 N0-08
Geschäftsstelle der Gesundheitsregion Plus Landkreis Cham
Ansprechpartner
+49 (9941) 401444-29 EG