Ehrenamtlich tätige Einzelperson – Unterstützung im Alltag

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1, die zu Hause leben, haben Anspruch auf monatlich bis zu 131 € für Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Seit dem 01.01.2021 können diese Mittel auch für Angebote genutzt werden, die von ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen erbracht werden.

Was leisten ehrenamtlich tätige Einzelpersonen?

Die Unterstützung erfolgt nicht erwerbsmäßig und nicht im eigenen Haushalt der Helfenden. Mögliche Leistungen sind:

  • Hilfe im Haushalt (z. B. Einkaufen, Kochen)
  • Begleitung zu Arztterminen, Behörden oder Veranstaltungen
  • Stundenweise Betreuung zu Hause

Nicht erlaubt: Grundpflege (z. B. Waschen, Anziehen) oder hausmeisterliche Tätigkeiten (z. B. Gartenarbeit, Schneeräumen)

Wer darf als ehrenamtlich tätige Einzelperson tätig sein?

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 16 Jahre (bei Minderjährigen: Zustimmung der Sorgeberechtigten)
  • Nicht verwandt oder verschwägert bis zum 2. Grad mit der pflegebedürftigen Person
  • Keine häusliche Gemeinschaft mit der unterstützten Person
  • Haftpflicht- und Unfallversicherung (ggf. über die Bayerische Ehrenamtsversicherung)
  • Teilnahme an einer kostenfreien Schulung, sofern keine gleichwertige Qualifikation vorliegt

Wer braucht keine Schulung?

Eine Schulung ist nicht erforderlich, wenn eine zielgruppen- und tätigkeitsgerechte Qualifikation nachgewiesen wird, z. B.:

  • Mind. 2 Jahre Berufserfahrung in Soziales, Gesundheit, Pflege oder Hauswirtschaft
  • Schulung nach § 45a SGB XI (mind. 30 Unterrichtseinheiten)
  • Ausbildung oder Studium in einem der genannten Bereiche
  • Betreuungskraft nach § 53b SGB XI

Schulung & Registrierung

  • Schulungen werden z. B. von der Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern angeboten (online, Präsenz oder Selbststudium).
  • Die Registrierung erfolgt ebenfalls über die Fachstelle.

Weitere Informationen und aktuelle Schulungstermine finden Sie auf der Website der Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern.

Kontakt

Name Telefon Telefax Zimmer
Betreuungsstelle für den Landkreis Cham
Ansprechpartner
+49 (9971) 845-155 N0-08
Geschäftsstelle der Gesundheitsregion Plus Landkreis Cham
Ansprechpartner
+49 (9941) 401444-29 EG