24-Stunden-Pflege

Was bedeutet "24-Stunden-Pflege"?

Viele Menschen wünschen sich, im Pflegefall so lange wie möglich zu Hause bleiben zu können. Eine häufig genannte Lösung ist die sogenannte „24-Stunden-Pflege“ – eine Betreuungskraft, die im Haushalt der pflegebedürftigen Person lebt und diese umfassend unterstützt.

Wichtig zu wissen:

Der Begriff „24-Stunden-Pflege“ ist irreführend, da eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung im rechtlichen Sinne nicht zulässig ist. In Deutschland gelten strenge Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetze:

  • Max. 8–10 Stunden Arbeitszeit pro Tag
  • Max. 48 Stunden pro Woche
  • 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen
  • Anspruch auf Mindestlohn, Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Was leisten Betreuungskräfte?

Betreuungskräfte übernehmen in der Regel:

  • Soziale Betreuung
  • Haushaltshilfe (z. B. Kochen, Putzen, Einkaufen)
  • Grundpflege (z. B. Hilfe beim Waschen, Anziehen)

Nicht enthalten sind medizinische Leistungen wie:

  • Verbandswechsel
  • Injektionen
  • Medikamentengabe

Diese dürfen nur von ausgebildeten Pflegefachkräften durchgeführt werden und müssen ärztlich verordnet sein.

Legale Beschäftigungsmodelle

Es gibt drei rechtlich zulässige Modelle zur Anstellung einer Betreuungskraft:

1. Arbeitgebermodell

Die Familie stellt die Betreuungskraft selbst an.

  • Arbeitsvertrag nach deutschem Recht
  • Anmeldung bei:
       Finanzamt
       Krankenkasse
       Unfallversicherung
       Einwohnermeldeamt (bei Aufenthalt über 3 Monate)
  • Sozialversicherungspflicht besteht

2. Entsendemodell

Ein ausländisches Unternehmen entsendet die Betreuungskraft nach Deutschland.

  • Betreuungskraft bleibt im Heimatland sozialversichert (Nachweis: A1-Bescheinigung)
  • Weisungsbefugt ist das Entsendeunternehmen
  • Deutsches Arbeitsrecht gilt auch hier

3. Selbstständigkeit

Die Betreuungskraft arbeitet auf selbstständiger Basis.

  • Gewerbeanmeldung in Deutschland oder im Herkunftsland
  • Vertragliche Regelung der Leistungen
  • Achtung vor Scheinselbstständigkeit!
       → Eine rechtliche Beratung wird dringend empfohlen.

Wichtige Überlegungen im Vorfeld

  • Können Sie sich vorstellen, dass eine fremde Person dauerhaft mit im Haushalt lebt?
  • Stehen ein möbliertes Zimmer und ein eigenes Bad zur Verfügung?
  • Wie wird die Betreuung bei Urlaub, Krankheit oder außerhalb der Arbeitszeit sichergestellt?

Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung

  • Die Pflegeversicherung übernimmt keine direkten Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung.
  • Pflegegeld kann jedoch zur Finanzierung verwendet werden.

Kontakt

Name Telefon Telefax Zimmer
Betreuungsstelle für den Landkreis Cham
Ansprechpartner
+49 (9971) 845-155 N0-08
Geschäftsstelle der Gesundheitsregion Plus Landkreis Cham
Ansprechpartner
+49 (9941) 401444-29 EG