24-Stunden-Pflege
Was bedeutet "24-Stunden-Pflege"?
Viele Menschen wünschen sich, im Pflegefall so lange wie möglich zu Hause bleiben zu können. Eine häufig genannte Lösung ist die sogenannte „24-Stunden-Pflege“ – eine Betreuungskraft, die im Haushalt der pflegebedürftigen Person lebt und diese umfassend unterstützt.
Wichtig zu wissen:
Der Begriff „24-Stunden-Pflege“ ist irreführend, da eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung im rechtlichen Sinne nicht zulässig ist. In Deutschland gelten strenge Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetze:
- Max. 8–10 Stunden Arbeitszeit pro Tag
- Max. 48 Stunden pro Woche
- 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen
- Anspruch auf Mindestlohn, Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Was leisten Betreuungskräfte?
Betreuungskräfte übernehmen in der Regel:
- Soziale Betreuung
- Haushaltshilfe (z. B. Kochen, Putzen, Einkaufen)
- Grundpflege (z. B. Hilfe beim Waschen, Anziehen)
Nicht enthalten sind medizinische Leistungen wie:
- Verbandswechsel
- Injektionen
- Medikamentengabe
Diese dürfen nur von ausgebildeten Pflegefachkräften durchgeführt werden und müssen ärztlich verordnet sein.
Legale Beschäftigungsmodelle
Es gibt drei rechtlich zulässige Modelle zur Anstellung einer Betreuungskraft:
1. Arbeitgebermodell
Die Familie stellt die Betreuungskraft selbst an.
- Arbeitsvertrag nach deutschem Recht
- Anmeldung bei:
Finanzamt
Krankenkasse
Unfallversicherung
Einwohnermeldeamt (bei Aufenthalt über 3 Monate) - Sozialversicherungspflicht besteht
2. Entsendemodell
Ein ausländisches Unternehmen entsendet die Betreuungskraft nach Deutschland.
- Betreuungskraft bleibt im Heimatland sozialversichert (Nachweis: A1-Bescheinigung)
- Weisungsbefugt ist das Entsendeunternehmen
- Deutsches Arbeitsrecht gilt auch hier
3. Selbstständigkeit
Die Betreuungskraft arbeitet auf selbstständiger Basis.
- Gewerbeanmeldung in Deutschland oder im Herkunftsland
- Vertragliche Regelung der Leistungen
- Achtung vor Scheinselbstständigkeit!
→ Eine rechtliche Beratung wird dringend empfohlen.
Wichtige Überlegungen im Vorfeld
- Können Sie sich vorstellen, dass eine fremde Person dauerhaft mit im Haushalt lebt?
- Stehen ein möbliertes Zimmer und ein eigenes Bad zur Verfügung?
- Wie wird die Betreuung bei Urlaub, Krankheit oder außerhalb der Arbeitszeit sichergestellt?
Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung
- Die Pflegeversicherung übernimmt keine direkten Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung.
- Pflegegeld kann jedoch zur Finanzierung verwendet werden.
Kontakt
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Telefon:
+49 (9971) 78-540
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+49 (9971) 845-155 | N0-08 | betreuung@lra.landkreis-cham.de |
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