Wasserkraftanlagen

Die Errichtung, Erweiterung und Reaktivierung von Wasserkraftanlagen ist ein wesentlicher Bestandteil der Erzeugung regenerativer Energien. Gefördert werden Anlagen bis zu einer installierten, elektrischen Leistung von 500kW.

Förderung:
Darlehen aus Eigenmitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Der Finanzierungsanteil beträgt 100%

Unser Ansprechpartner:
Herr Matthias Wiedemann - Tel. +49 (9971) 78-568

Flusswehr einer Wasserkraftanlage

Zukunftsbüro

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