Badeverbot für Naturwaldbad Tiefenbach ausgesprochen

05. Mai 2025: Erhöhte Werte für Krankheitserreger nachgewiesen
Beste Aussichten Landkreis Cham

Das Gesundheitsamt Cham hat ein Badeverbot für das Naturwaldbad Tiefenbach ausgesprochen. Grund sind erhöhte Werte des Krankheitserregers Pseudomonas aeruginosa, die das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in einer mikrobiologischen Untersuchung einer Badewasserprobe feststellen konnte. Die Probe war am Montag, 28.04.2025, im Rahmen der routinemäßigen Kontrollen durch das Gesundheitsamt entnommen worden. Um mögliche Gesundheitsgefahren für Badegäste auszuschließen, wurde das Baden in diesem Gewässer in Abstimmung mit der Gemeinde Tiefenbach untersagt. Diese Badeverbot gilt bis die Unbedenklichkeit des Badewassers festgestellt wird.

Insbesondere für Personen mit Vorerkrankungen kann eine Infektion mit dem Krankheitserreger gesundheitliche Folgen haben. „Personen mit Mukoviszidose, offenen Wunden und stark abwehrgeschwächte Personen, die mit Immunsuppressiva behandelt werden, sind hierfür besonders empfänglich“,  informiert Maximilian Schmid vom Gesundheitsamt.  Zu den Erkrankungen, die durch Pseudonomaden ausgelöst werden können, zählen Gehörgangsentzündungen (Otitis externa), Haarbalgentzündungen (Follikulitis), Hautausschlag (Badedermatitis), Hornhautentzündungen des Auges (Keratokonjuntivitis), chronische Wundinfektionen und Blutstrominfenktionen (Sepsis).  

Bei ungewöhnlichen Symptomen im Rahmen eines Aufenthaltes im Badewasser vor dem Verbot oder Verdacht auf eine der oben genannten Erkrankungen sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Für Rückfragen steht natürlich auch das Gesundheitsamt unter tel: +49 (9971) 78-450 oder gesundheitsamt@lra.landkreis-cham.de zur Verfügung.
Sobald neue Ergebnisse der Nachbeprobungen vorliegen und das Badeverbot aufgehoben werden kann, wird das Gesundheitsamt die Öffentlichkeit umgehend informieren. Eine erneute Beprobung des Badewassers wurde am Montag, 05.05., zur Laborauswertung entnommen.