Sanierungsfahrplan für Altlast in der Frühlingsstraße 14 in Cham

24. April 2024: Bauausschuss vergibt Auftrag an Ingenieurbüro
Beste Aussichten Landkreis Cham

Die Kreistagsmitglieder des Ausschusses für Bau und Verkehr haben in ihrer Sitzung am 23. April das Ingenieurbüro TAUW GmbH mit der Erstellung eines Sanierungsfahrplans für das Grundstück der ehemaligen Wäscherei und chemischen Reinigung „Josef Christl Nachfolger GmbH“ beauftragt. Das Grundstück in der Frühlingstraße 14 in Cham ist durch den Wäschereibetrieb von 1960 bis 2005 mit leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen (LHKW), insbesondere Tetrachlorethen (sogenanntes „Per”), belastet. Nun wird der nordöstliche Bereich der ehemaligen Wäscherei (Sanierungszone 1) saniert. Anschließend wird entschieden, in welchem Umfang auch im weiteren Grundstück (in den Sanierungszonen 2 und 3) Sanierungsarbeiten durchgeführt werden müssen.

Die Kosten für den Sanierungsfahrplan der am höchsten belasteten Sanierungszone 1 belaufen sich auf rund 145.000 Euro. Für die Sanierung dieser Zone werden die Gesamtkosten derzeit auf rund 1 Million Euro geschätzt. Normalerweise muss der Verursacher oder der Grundstückseigentümer diese Kosten tragen. Weil diese nicht greifbar sind, trägt die Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern (GAB) 75 Prozent der Gesamtkosten und der Landkreis 25 Prozent.

Mit dem Sanierungsfahrplan erstellt das Ingenieurbüro die finale Grundlage für die anstehende Sanierung. Das Ingenieurbüro wird auf Basis der durchgeführten Untersuchungen die konkreten Methoden und Technologien zur Sanierung der Altlast sowie den Zeitplan und die zu erwartenden Kosten festlegen. Nach Zustimmung durch die Fachbehörden, das Wasserwirtschaftsamt und das Landesamt für Umwelt, können der Landkreis Cham und die GAB dann die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen beauftragen.