231.00.12 Pflegeerlaubnis

Wer ein Kind oder einen Jugendlichen außerhalb des Elternhauses in seiner Familie regelmäßig betreuen oder ihm Unterkunft gewähren will (Pflegeperson), bedarf u. U. der Erlaubnis.

Weitere Informationen: Bayerisches Landesjugendamt

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Windhager, Bettina
+49 (9971) 845-304 138

Landratsamt Cham - Wirtschaftliche Jugendhilfe

AdresseLandratsamt Cham - Wirtschaftliche Jugendhilfe
Rachelstr. 6
93413   Cham
Kontakt
Fax: +49 (9971) 845-053
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Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.