Kindertagesstätten sind
- Krippen (0 - 3 Jahre),
- Kindergärten (3 Jahre bis Schuleintritt),
- altersgemischte Kindergärten (Kinder unter 3 Jahren bis Schuleintritt oder Grundschulalter),
- Horte,
in denen Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags von pädagogischen Fachkräften (Erzieherinnen) und pädagogischen Ergänzungskräften (Kinderpflegerinnen) gebildet, erzogen und betreut werden.
Behinderte Kinder sollen nach Möglichkeit gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut und gefördert werden.
Die pädagogische Fachberatung soll qualitätssichernd und -entwickelnd die Kindertageseinrichtungen in ihren vielfältigen und anspruchsvollen Aufgaben unterstützen.
Wesentliche Aufgaben von Fachberatung sind
- inhaltlich-pädagogische Begleitung und Beratung der Mitarbeiter/innen in der Konzeptions- und Qualitätsentwicklung
- organisatorische und rechtliche Beratung hinsichtlich einschlägiger Rechtsvorschriften
- Unterstützung und Beratung bei der Bauplanung und Gestaltung von Räumen und Außengeländen
- Ansprechpartner für Fragen von und bei Problemen zwischen Mitarbeiter/innen, Eltern und Träger
- Organisation und Durchführung von Fortbildungen
- Zusammenarbeit mit Schulen, Diensten, Einrichtungen und Behörden
Internet:
- Homepage des Bayerischen Landesjugendamtes
- Homepage des Bayerischen Sozialministeriums
- Homepage des Instituts für Frühpädagogik
Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII), BayKiBiG, AGSG
Rachelstraße 6
93413
Cham
+49 (9971) 78-315
+49 (9971) 845-315
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Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
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