230.01.05 Kindertageseinrichtungen / Kindbezogene Förderung

Zu den laufenden Betriebskosten einer Kindertageseinrichtung, die die Voraussetzungen des BayKiBiG erfüllt, leistet der Staat eine kindbezogene Förderung. Sie wird für jedes Kind geleistet, das auch von der Gemeinde gefördert wird. Die freigemeinnützigen und sonstigen Träger stellen einen Antrag bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde des Kindes, die Gemeinden stellen Antrag beim Landratsamt.

  • 10 % aller Einrichtungen werden jährlich hinsichtlich der Fördervoraussetzungen für die kindbezogene Förderung überprüft.
  • Träger und Gemeinden werden bei Fragen zur Antragstellung oder Abwicklung der kindbezogenen Förderung unterstützt.
  • Beratung bezüglich des Online-Programms KiBiG.web
  • Ansprechpartner bezüglich der Fördervoraussetzungen für die kindbezogene Förderung für Träger und Gemeinden (z.B. hinsichtlich Anstellungsschlüssel oder Förderkürzung)
  • Überprüfung der Anträge auf Eingleiderungshilfe gem. § 53 SGB XII

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Kreuzer, Diana
+49 (9971) 845-054 L 21.0.02

Landratsamt Cham - Amt für Jugend und Familie

AdresseLandratsamt Cham - Amt für Jugend und Familie
Rachelstraße 6
93413   Cham
Kontakt
Fax: +49 (9971) 845-315
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.