230.00.06 Freie Jugendhilfe

Trägeranerkennung:
Als Träger der freien Jugendhilfe können juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie
1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sind,
2. gemeinnützige Ziele verfolgen,
3. aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind und
4. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.
Der Landkreis ist zuständig, wenn sich die Tätigkeit des Trägers nicht wesentlich über den Jugendamtsbezirk - das Landkreisgebiet - hinaus erstreckt.

Antrag formlos - Inhalte und erforderliche Antragsunterlagen siehe INFO BLJA Nr. 48/1 und 58/1 von 1994
Gesetz: § 4, § 75 SGB VIII, Art. 33 AGSG

Förderung:
Der Landkreis als Träger der öffentlichen Jugendhilfe soll die freiwillige Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe anregen und sie fördern, wenn der jeweilige Träger
1. die fachlichen Voraussetzungen für die geplante Maßnahme erfüllt,
2. die Gewähr für eine zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel bietet,
3. gemeinnützige Ziele verfolgt,
4. eine angemessene Eigenleistung erbringt und
5. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet.
Eine auf Dauer angelegte Förderung setzt in der Regel die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII voraus.
Träger von Eltern-Kind-Gruppen, Elterninitiativen und Selbsthilfegruppen im Erziehungsbereich, die eine Leistung gem. § 16 SGB VIII erbringen, erhalten eine finanzielle Förderung.
Gesetz: §§ 4, 16, 74 SGB VIII, AGSG

Ehrenamt:
In der Jugendhilfe ehrenamtlich tätige Personen werden bei ihrer Tätigkeit angeleitet, beraten und unterstützt.
Gesetz: § 73 SGB VIII

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Biebl, Markus
+49 (9971) 845-316 165
Windhager, Bettina
+49 (9971) 845-304 138

Landratsamt Cham - Amt für Jugend und Familie / Leitung

AdresseLandratsamt Cham - Amt für Jugend und Familie / Leitung
Rachelstraße 6
93413   Cham
Kontakt
Fax: +49 (9971) 845-316
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.