302.03 Lotterie- und Glücksspielwesen
Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens nach § 33 i Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO).
Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister sind über die Gemeinde zu beantragen.
Dauer des Verfahrens: etwa vier Wochen
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden
- Grundrissplan (Maßstab 1: 100)
150 € bis 2.000 € je nach Verwaltungsaufwand und Bedeutung der Angelegenheit für den Antragsteller
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Telefon:
+49 (9971) 78-238
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+49 (9971) 845-238 | N0-22 | christoph.paul@lra.landkreis-cham.de |
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Telefon:
+49 (9971) 78-216
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+49 (9971) 845-216 | N0-21 | robert.schinabeck@lra.landkreis-cham.de |
Landratsamt Cham - Gewerbe- und Gaststättenrecht
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