Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens nach § 33 i Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO).
Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister sind über die Gemeinde zu beantragen.
Dauer des Verfahrens: etwa vier Wochen
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden
- Grundrissplan (Maßstab 1: 100)
150 € bis 2.000 € je nach Verwaltungsaufwand und Bedeutung der Angelegenheit für den Antragsteller
Rachelstraße 6
93413
Cham
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+49 (9971) 834-238
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Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.