92.06 Verwendungsnachweise

Bei geförderten Bauvorhaben ist dem Zuwendungsgeber jeweils nach der Fertigstellung und Abrechnung sämtlicher Aufträge zum Nachweis der bestimmungsgemäßen Verwendung der Fördermittel ein sogenannter Verwendungsnachweis vorzulegen, dem eine Übersicht über die Ausgaben und Einnahmen sowie ggf. weitere Unterlagen beizufügen sind. Die Verwendungsnachweise und die Verwendungsbestätigungen sowie die nach den Bedingungen und Auflagen in den Zuwendungsbescheiden darüber hinaus erforderlichen Unterlagen (z.B. VOB-gerechte Vergabe, Rechnungsbelege) werden in der Kreiskämmerei erstellt bzw. zusammen gestellt und mit den entsprechenden Vordrucken der Bewilligungsbehörde vorgelegt.

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