91.06 Geschäftsführung Zweckverband Gewässer III. Ordnung

Die Geschäftsführung des Zweckverbandes zur Unterhaltung von Gewässern III. Ordnung, dem insgesamt 29 Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis Cham angehören, wurde bei der Gründung im Jahr 1981 durch den Landrat einem Verwaltungsbeamten des Landratsamtes übertragen. Seit 1991 ist die Geschäftsführung nunmehr in der Kreiskämmerei angesiedelt. Der Geschäftsführer erstellt aufgrund der Anmeldungen der Mitgliedsgemeinden im Benehmen mit dem Wasserwirtschaftsamt Regensburg ein zweijähriges Pflegeprogramm. Außerdem erfolgt die Abrechnung und Abwicklung der staatlichen Zuwendungen nach den Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für wasserwirtschaftliche Vorhaben (RZWas 2000). Weitere Aufgaben sind die Vorbereitung und Abwicklung der jährlichen Sitzungen der Verbandsversammlung und des Verbandsausschusses einschließlich Sitzungsdienst und die Aufstellung der Haushaltssatzung und der Haushaltspläne für den Zweckverband sowie Einholung der rechtsaufsichtlichen Genehmigung.

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Nagl, Konrad

Landratsamt Cham - Kreisfinanz- und Liegenschaftsmanagement

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