Bestattungskosten
Als Kosten der Bestattung ist der Aufwand für eine würdige, den örtlichen Verhältnissen entsprechende, einfache Bestattung einschließlich aller öffentlich-rechtlicher Gebühren zu übernehmen.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Mathias Seidl Mitarbeiter | +49 (9971) 78-257 | +49 (9971) 845-257 | 140 | mathias.seidl@lra.landkreis-cham.de |
Besonderheiten
Für die Übernahme der Bestattungskosten ist der Sozialhilfeträger örtlich zuständig, der bis zum Tod des Hilfeempfängers Sozialhilfe gewährte, in den anderen Fällen der Träger, in dessen Bereich der Sterbeort liegt.Gesetzliche Grundlagen
- Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe - (SGB XII)
- Erstes Buch Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (SGB I)
- Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
Anschrift
Sozialwesen Landratsamt Cham
Rachelstraße 6
93413 Cham
Telefon: +49 (9971) 78-257
Fax: +49 (9971) 845-257
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.