323.01.03 Zulassung Gebrauchtfahrzeuge EU- / Nicht-EU-Ausland

Das Gebrauchtfahrzeug kommt aus dem EU- oder Nicht-EU-Ausland.

Bitte beachten Sie, dass sich auch in Bad Kötzting, Roding und Waldmünchen Zulassungsstellen befinden!
Den zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Zulassungsstelle finden Sie über den "Link" weiter unten.

Mehr Informationen:

Die Anfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt darf nicht älter als 1 Monat sein. Werden Gebrauchtfahrzeuge aus dem Ausland im Bundesgebiet benutzt, dann gilt der gesetzliche Grundsatz der unverzüglichen Zulassung.

  • EU-Übereinstimmungsbescheinigungen (bei Fahrzeugen aus dem EU-Ausland und teilweise auch aus dem Nicht-EU-Ausland), ansonsten die entsprechenden ausländischen Fahrzeugpapiere, die evtl. von einem amtlich anerkannten Übersetzer/Dolmetscher in die deutsche Sprache übertragen werden müssen.
  • Bei Fahrzeugen ohne Übereinstimmungsbescheinigung ist zusätzlich eine Anfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg notwendig;
  • 7-stellige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (EVB)
  • Rechnung bzw. Kaufvertrag, bei Bedarf ins Deutsche übersetzt von einem amtlich anerkannten Übersetzer
  • Reisepass/Personalausweis des Halters; bei Einzelfirmen: Gewerbeanmeldung + Ausweis, bei Firmen: Handelsregisterauszug, Vollmacht bei Vertretung,
  • Vollmacht (falls der zukünftige Halter nicht selbst anwesend ist)
  • Teilnahmeerklärung am SEPA-Lastschriftmandat
  • Des weiteren sind die gültigen TÜV- und AU-Bescheinigungen vorzulegen

FZV, Fahrzeugbriefrichtlinie, GebOST

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Albrecht, Marion
Baier, Barbara
+49 (9971) 845-242 040
Busch, Julia
+49 (9971) 845-243 040
Hunger, Doris
+49 (9971) 845-244 040
Laußer, Sebastian
+49 (9971) 845-246 040
Lobmeier, Horst
+49 (9971) 845-245 040

Landratsamt Cham - Zulassungsstelle

AdresseLandratsamt Cham - Zulassungsstelle
Rachelstraße 6
93413   Cham
Kontakt
Fax: +49 (9971) 845-242
Öffnungszeiten

Mo-Fr 7.30-12.00 Uhr, Di 13.30-15.30 Uhr, Do 13.30-15.30 Uhr ACHTUNG: GILT NUR FÜR DIE ZULASSUNGSSTELLE (nicht für Führerscheinwesen!)

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