Naturdenkmäler & geschützte Landschaftsbestandteile

Hintergrund

Ein Naturdenkmal ist eine Einzelschöpfung der Natur, die wegen ihrer Schönheit oder wissenschaftlich, ökologisch oder historisch von besonderer Bedeutung ist (zum Beispiel alte Bäume, Höhlen, Felsen, Wasserfälle; StMUG). Als geschützte Landschaftsbestandteile sind Teile der Natur ausgewiesen, die eine besondere Bedeutung, wie zum Beispiel zur Erhaltung oder Entwicklung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, zur Belebung oder Gliederung des Orts- und Landschaftsbildes, wegen ihrer Lebensstättenqualität für Tiere und Pflanzen, aufweisen. Die Ausweisung als Naturdenkmal oder Landschaftsbestandteile erfolgt durch Rechtsverordnung. Die Objekt-Betreuung und -Pflege wird durch die untere Naturschutzbehörde in Zusammenarbeit mit dem Eigentümer umgesetzt.

Die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte) sind als untere Naturschutzbehörden nach Art. 44, 51 BayNatSchG für den Erlass von Rechtsverordnungen über Naturdenkmale (§ 28 BNatSchG) und geschützte Landschaftsbestandteile (§ 29 BNatSchG) bis höchstens zehn Hektar Schutzgebietsgröße zuständig. Als Naturdenkmäler können Einzelschöpfungen der Natur geschützt werden, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt, wie zum Beispiel naturschutzfachlich besonders wertvolle Einzelbäume, Baumgruppen oder Felsformationen. Soweit erforderlich kann auch deren Umgebung geschützt werden. Die Kreisverwaltungsbehörden können im Interesse des Naturhaushalts oder zur Belebung des Landschaftsbildes auch Landschaftsbestandteile und Grünbestände durch Rechtsverordnung schützen. Für geschützte Landschaftsbestandteile größer zehn Hektar sind gemäß Art. 51 Abs. 1 Nr. 5c BayNatSchG die höheren Naturschutzbehörden an den Bezirksregierungen zuständig. Die als Naturdenkmäler oder geschützte Landschaftsbestandteile/Grünbestände gesicherten Flächen dürfen grundsätzlich nicht zerstört oder verändert werden (Stand: Oktober 2015).

Situation im Landkreis

Im Landkreis Cham sind fünf geschützte Landschaftsbestandteile und insgesamt 141 Naturdenkmale naturschutzrechtlich unter Schutz gestellt. Die Naturdenkmale setzen sich aus 74 gehölzgeprägten und 67 felsgeprägten (zzgl. mehrerer Moosstandorte) Schutzobjekten zusammen (Stand: März 2011).

Verordnungen

Kontakt

Name Telefon Telefax Zimmer
Naturschutz
Ansprechpartner
+49 (9971) 845-392 N3-14
Geoinformationssystem und Medien
Ansprechpartner
+49 (9971) 845-476 N2-07