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Regelplan Allgemeine Auflagen
Erläuterungen (Auflagen) zu den Regelplänen (zugehöriges Antragsformular siehe bei "V" Verkehrsbeschilderung)
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Regelplan B 1/3a
2-streifige Fahrbahn mit geringer Einengung (Analog bei Richtungsfahrbahn)
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Regelplan B 1/5
Zweistreifige Fahrbahn mit halbseitiger Sperrung und geringer Verkehrsstärke. Verkehrsregelung durch Verkehrszeichen
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Regelplan B 1/6
Zweistreifige Fahrbahn mit halbseitiger Sperrung. Verkehrsregelung durch Lichtsignalanlage
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Regelplan B 1/8
Zweistreifige Fahrbahn mit beidseitiger Einengung, geringe Verkehrsdichte, Verkehrsregelung durch Verkehrszeichen
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Regelplan B 2/5
Gehweg, Vollsperrung, Notweg auf der Fahrbahn, Strasse mit geringer Verkehrsstärke oder in geschwindigkeitsreduziertem Bereich und mit geringer Einengung
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Regelplan C 1/1
Ohne Einengung der Fahrbahn
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Regelplan C 1/2
Mit geringer Einengung der Fahrbahn
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Regelplan C 1/4
Fahrbahn halbseitig gesperrt. Verkehrsregelung durch Verkehrszeichen
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Regelplan C 1/5
Fahrbahn halbseitig gesperrt. Verkehrsregelung durch Lichtsignalanlage
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Regelplan C 1/6
Arbeitsstelle am Übergang vom Ausser- in den Innerortsbereich. Fahrbahn halbseitig gesperrt. Verkehrsregelung durch Verkehrszeichen
Kontakt
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Bürgerservice
Ansprechpartner
|
Telefon:
+49 (9971) 78-0
|
+49 (9971) 78-399 | Foyer | poststelle@lra.landkreis-cham.de |
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