Stadtbauamt
-
Baurecht - Isolierte Abweichung / Befreiung
Antrag auf isolierte Abweichung / Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
-
Baurecht - Verlängerung der Geltungsdauer
Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung oder des Vorbescheides nach Art. 77 Abs. 2 Bayerische Bauordnung - BayBO
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Zenkert,
Stefan
|
Telefon:
+49 (9971) 8579 160
|
+49 (9971) 8579 8160 | 207 | stefan.zenkert@cham.de |
Stadt Cham
Kontakt
Öffnungszeiten
Mo.-Mi.: 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr, Do.: 08.00 - 16.00 Uhr und Fr.: 08.00 - 12.00 Uhr Telefonische Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten ist möglich!