40.01.02 Gebührenabrechnung / Wasserversorgung

Für die Lieferung von Trink- und Brauchwasser werden Grundgebühren und Verbrauchsgebühren erhoben (Wassergebühren, Wasserverbrauchsgebühren). Die Grundgebühr wird nach dem Nenndurchfluss des verwendeten Wasserzählers berechnet. Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Der Verbrauch wird jährlich abgerechnet. Auf die Gebührenschuld sind zum 15.02. und 15.08. jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe der Hälfte der Vorjahresgebühr zu leisten. Gebührenschuldner ist, wer zum Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld Eigentümer des Grundstücks oder ähnlich zur Nutzung des Grundstücks dinglich berechtigt ist.

Der Gebührenbescheid aufgrund der Jahresabrechnung weist auch die Fälligkeiten der Abschläge des Folgejahres aus. Für die fristgerechte Überweisung ist der Kunde selbst verantwortlich. Das SEPA-Lastschriftmandat erleichtert den Zahlungsverkehr und hilft sparen (Mahngebühr: 5,00 €). Gegen Gebührenbescheide kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch erhoben werden.

Mitteilung der Adressen der Eigentümer,
Mitteilung jeder Anschriftenänderung oder Änderung der Bankverbindung

Für die Benutzung der Wasserversorgungsanlage werden Grund- und Verbrauchsgebühren erhoben. Die aktuellen Gebührensätze finden Sie im Formular „Anlage zur Beitrags- und Gebührensatzung – Angaben nach der Preisangabenverordnung (PAngV)“

KAG

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Kraus, Anita
+49 (9469) 9405-140 KWW

Kreiswerke - Wasserversorgung

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Fronauer Straße 53
93426   Roding
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Fax: +49 (9469) 9405-140
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