36.06 Pass- / Meldewesen

Für die Ausstellung von deutschen Personaldokumenten wie Reisepässe und Personalausweise sowie für An-, Ab- und Ummeldungen sind in Bayern die Gemeinden zuständig. Sie handeln dabei im übertragenen Wirkungskreis. Seit 1. Januar 2021 sind die Gemeinden auch für die Ausstellung von eID-Karten zuständig. Diese können Personen erhalten, die entweder Unionsbürger sind oder die über die Staatsangehörigkeit eines Staates verfügen, der dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört.
Bitte wenden Sie sich direkt an die Pass- oder Meldebehörde der zuständigen Gemeinde (Wohnsitz).

Die Landratsämter haben in passrechtlichen, personalausweisrechtlichen, elD-Karten-rechtlichen und melderechtlichen Angelegenheiten die Fachaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden.
Dies umfasst im Wesentlichen die fachliche und sachliche Beratung der Einwohnermelde- und Passämter.

Wird in diesen Bereichen eine Ordnungswidrigkeit begangen (z.B. Verstöße gegen die Meldefristen und ausweisrechtlichen Vorschriften) obliegt der Kreisverwaltungsbehörde (dem Landratsamt) das Bußgeldverfahren.

Weitere Informationen im Bayern-Portal

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Breu, Silke
326

Landratsamt Cham - Staatsangehörigkeits- und Personenstandsrecht, Standesamtswesen

AdresseLandratsamt Cham - Staatsangehörigkeits- und Personenstandsrecht, Standesamtswesen
Rachelstraße 6
93413   Cham
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