36.01 Personenstandswesen

Der Überbegriff „Personenstandswesen“ bezeichnet den Aufgabenbereich, der sich mit der Erfassung und Verwaltung von Personenstandsdaten beschäftigt. Originär liegt dieser Aufgabenbereich bei den Standesämtern.

Das Landratsamt hat in seiner Funktion als untere Aufsichtsbehörde die Aufgabe, die Standesämter in den Belangen des Personenstandswesens umfassend zu informieren und zu beraten.

Neben der Fachaufsicht über die Standesämter umfasst der für den Bürger relevante Aufgabenbereich des Landratsamtes im Personenstandswesen insbesondere

  • die öffentlich-rechtliche Namensänderung (siehe Nr. 36.05) sowie die
  • Vorbeglaubigung von Urkunden zum Gebrauch im Ausland (siehe nachstehend unter Formulare)

Landratsamt Cham - Staatsangehörigkeits- und Personenstandsrecht, Standesamtswesen

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