323.03.06 Verlust Fahrzeugbrief

Der Verlust eines Fahrzeugbriefes (Fahrzeugbrief, Kfz-Brief) wird angezeigt.

Bitte beachten Sie, dass sich auch in Bad Kötzting, Roding und Waldmünchen Zulassungsstellen befinden!
Den zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Zulassungsstelle finden Sie über den "Link" weiter unten.

Mehr Informationen:

Bei alten Papieren:

  • Eidesstattliche Versicherung des Halters persönlich - Ausweispflicht!
    Die eidesstattliche Versicherung kann auch bei einem Notar gemacht werden, wenn der Halter nicht persönlich erscheinen kann.
  • Fahrzeugschein: Es wird eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgestellt, wobei Teil I gleich mitgegeben wird und Teil II erst nach einer bestimmten Frist nach einem Anschreiben abgeholt werden kann.

Bei neuen Papieren:

  • Eidesstattliche Versicherung des Halters persönlich - Ausweispflicht!
    Die eidesstattliche Versicherung kann auch bei einem Notar gemacht werden, wenn der Halter nicht persönlich erscheinen kann.
  • Bisherige Zulassungsbescheinigung Teil I: Es wird ein Teil I ausgestellt, weil im Feld 16 Nummer des Teil II eingedruckt ist und diese erneuert wird, wobei Teil I gleich mitgegeben wird und Teil II erst nach einer bestimmten Frist nach einem Anschreiben abgeholt werden kann.
  • Des weiteren sind die gültigen TÜV- und AU-Bescheinigungen vorzulegen.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Albrecht, Marion
Baier, Barbara
+49 (9971) 845-242 040
Busch, Julia
+49 (9971) 845-243 040
Hunger, Doris
+49 (9971) 845-244 040
Laußer, Sebastian
+49 (9971) 845-246 040
Lobmeier, Horst
+49 (9971) 845-245 040

Landratsamt Cham - Zulassungsstelle

AdresseLandratsamt Cham - Zulassungsstelle
Rachelstraße 6
93413   Cham
Kontakt
Fax: +49 (9971) 845-242
Öffnungszeiten

Mo-Fr 7.30-12.00 Uhr, Di 13.30-15.30 Uhr, Do 13.30-15.30 Uhr ACHTUNG: GILT NUR FÜR DIE ZULASSUNGSSTELLE (nicht für Führerscheinwesen!)