323.02.03 Oldtimerkennzeichen / H historisch

Im einem Gutachten prüft der Technische Überwachungsverein (TÜV) das Fahrzeug hinsichtlich seines Alters (mindestens 30 Jahre ab Erstzulassungsdatum) und seines Erhaltungszustandes. In diesem Gutachten stellt der Sachverständige fest, ob ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt werden kann.
In Ziffer 1 oder Ziffer 3 der Fahrzeugpapiere wird dann von der Zulassungsbehörde je nach Fahrzeugart die Schlüsselnummer "98" mit dem Klartext "Oldtimer" eingetragen. Ein neuer Fahrzeugschein wird erstellt. Sollte ein neuer Fahrzeugbrief notwendig werden, kann der bisherige "alte" Brief gegen eine Gebühr von 15,00 € nach Entwertung ausgehändigt werden. Als Kennzeichen werden Eurokennzeichen verwendet; nach der Erkennungsnummer wird ein "H" (Historisches Fahrzeug) gesetzt. Mehr als 8 Stellen ("CHA", Zwischenbuchstaben und Zahlen) dürfen jedoch nicht zugeteilt werden.

Bitte beachten Sie, dass sich auch in Bad Kötzting, Roding und Waldmünchen Zulassungsstellen befinden!
Den zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Zulassungsstelle finden Sie über den "Link" weiter unten.

Mehr Informationen:

  • bestehender Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I 
  • evtl. die bisherigen Kennzeichen
  • das technische Gutachten
  • des weiteren sind die gültigen TÜV- und AU-Bescheinigungen vorzulegen.

Auf das Merkblatt "Oldtimerkennzeichen" im unteren Teil der Beschreibung wird verwiesen.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Albrecht, Marion
Baier, Barbara
+49 (9971) 845-242 040
Busch, Julia
+49 (9971) 845-243 040
Hunger, Doris
+49 (9971) 845-244 040
Laußer, Sebastian
+49 (9971) 845-246 040
Lobmeier, Horst
+49 (9971) 845-245 040

Landratsamt Cham - Zulassungsstelle

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