321.03.03 Taxi- / Mietwagenerlaubnisse / Unternehmen

Hinweis zur Zuständigkeit:
Das jeweilige Landratsamt oder kreisfreie Stadt/große Kreisstadt
Im Landkreis Cham: Landratsamt Cham - Verkehrsbehörde - Sg. 32

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt der Genehmigungspflicht nach dem Personenbeförderungsgesetz. Als bekannteste Form dieser unternehmerischen Tätigkeit sind die Taxi- und Mietwagenfahrzeuge (Taxikonzession). Die Personen, die als selbständige Unternehmer Betriebe gründen möchten, müssen persönlich zuverlässig und geeignet sein. Die finanzielle Leistungsfähigkeit muss nachgewiesen werden. Auch die Fahrzeuge müssen z.B. mit Alarmanlagen, Sonderlackierung, Taxischild , Wegstreckenzähler, Fahrpreisanzeiger odgl. ausgestattet sein.

  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit Führungszeugnis - Ausführung: "zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde" Auskunft aus dem Gewerbezentralregister - Ausführung: "zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde"
  • Nachweis der fachlichen Eignung (Bescheinigung oder Prüfungszeugnis) Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Trägers der Sozialversicherung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Renten-, Kranken- u. Arbeitslosenversicherung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft über die Entrichtung der Beiträge zur gesetzl. Unfallversicherung
  • Angaben über die Zahl, die Art (KOM, Pkw), den Fahrzeughalter, das amtliche Kennzeichen und Sitzplätze der zu verwendenden Fahrzeuge

Gebühren je nach Genehmigungsart und Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge

Personenbeförderungsgesetz und BOKraft

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Konadl, Tobias
+49 (9971) 845-021 041
Schindler, Franz
+49 (9971) 845-247 041

Landratsamt Cham - Straßenverkehrsamt

AdresseLandratsamt Cham - Straßenverkehrsamt
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