301.07.01 Sprengstoffrecht / Sprengstofferlaubnis

  • Voraussetzung für die Erteilung einer Sprengstofferlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes (SprengG):
  • sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeit (wird vom Landratsamt Cham geprüft)
  • die Fachkunde im Umgang mit Sprengmitteln muss durch eine Prüfung nachgewiesen werden
  • ein Bedürfnis für die beantragte Erlaubnis muss vorliegen (von Verein oder durch Besitz einer Waffenbesitzkarte)
  • Mindestalter für das Wiederladen von Patronenhülsen ist 18 Jahre und das Böllerschießen sowie Vorderladerschießen ist 21 Jahre.

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  • Antrag auf eine Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes
  • Personalausweis
  • Bedürfnisnachweis
  • Fachkundenachweis

ca. 30 €

Sprengstoffgesetz, Sprengstoffkostenverordnung

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Burger, Ronald
+49 (9971) 845-236 N0-23
Gruber, Sonja
+49 (9971) 845-235 N0-24
Rötzer, Stephan
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Landratsamt Cham - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

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