301.06.08 Schießen in Wildgehegen

Das Wildgehege als solches muss genehmigt sein. Die Sachkunde muss durch die Jägerprüfung bzw. durch einen Lehrgang für Gehegewildhalter beim Tierzuchtamt Schwandorf nachgewiesen werden. (Landwirtschaftsamt und Tierzuchtamt Schwandorf, Tel.: 09431 / 7210) Der Antragssteller benötigt eine zusätzliche Ausnahme vom Tierschutzgesetz, wenn er Tiere betäuben möchte, ohne selbst Tierarzt zu sein.

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Burger, Ronald
+49 (9971) 845-236 N0-23
Gruber, Sonja
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Landratsamt Cham - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

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