301.06.02 Schießstätten
Wir orientieren uns an den Schießstandrichtlinien des Deutschen Schützenbundes. Vor der waffenrechtlichen Erlaubnis ist in der Regel eine Baugenehmigung nötig. Offene Schießanlagen für Feuerwaffen benötigen auch eine immissionsschutzrechtliche Erlaubnis.
Weitere Informationen:
Schützenbund
Homepage Deutscher Schützenbund
- Antrag für eine Schießstätte
- Personalausweis
- Gutachten eines Sachverständigen für Schießstätten
100,00 € bis 500,00 €
Waffengesetz, 1. Verordnung zum Waffengesetz, Waffenkostenverordnung
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Burger,
Ronald
|
Telefon:
+49 (9971) 78-236
|
+49 (9971) 845-236 | N0-23 | ronald.burger@lra.landkreis-cham.de |
Gruber,
Sonja
|
Telefon:
+49 (9971) 78-235
|
+49 (9971) 845-235 | N0-24 | sonja.gruber@lra.landkreis-cham.de |
Landratsamt Cham - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.