301.06.02 Schießstätten

Wir orientieren uns an den Schießstandrichtlinien des Deutschen Schützenbundes. Vor der waffenrechtlichen Erlaubnis ist in der Regel eine Baugenehmigung nötig. Offene Schießanlagen für Feuerwaffen benötigen auch eine immissionsschutzrechtliche Erlaubnis.

Weitere Informationen:

Schützenbund
Homepage Deutscher Schützenbund

  • Antrag für eine Schießstätte
  • Personalausweis
  • Gutachten eines Sachverständigen für Schießstätten

100,00 € bis 500,00 €

Waffengesetz, 1. Verordnung zum Waffengesetz, Waffenkostenverordnung

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Burger, Ronald
+49 (9971) 845-236 N0-23
Gruber, Sonja
+49 (9971) 845-235 N0-24

Landratsamt Cham - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

AdresseLandratsamt Cham - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rachelstraße 6
93413   Cham
Kontakt
Fax: +49 (9971) 845-216
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.