301.02.01 Fischereiaufseher

Die Inhaber von Fischereirechten oder -ausübungsrechten können für ihre Gewässer Aufseher bestellen. Die Aufseher bedürfen der Bestätigung durch das Landratsamt. Sie erhalten eine Dienstmarke und einen Dienstausweis.

Fischereiaufseher dürfen - die Identität von Personen feststellen, die mit Fanggeräten angetroffen werden, - Fischereischeine und -erlaubnisscheine kontrollieren, - Fanggeräte und gefangene Fische sowie Fischbehälter kontrollieren - beim Verdacht von Zuwiderhandlungen auch Fische und andere Sachen sicherstellen oder Platzverweise aussprechen.

3 - 4 Wochen für die Überprüfung der Zuverlässigkeit des Bewerbers

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Bestätigung über den erfolgreich abgelegten Eignungstest. Der Eignungstest wird durch die Landesanstalt für Fischerei durchgeführt.

Die Bestätigung erfolgt gebührenfrei.

Art. 86 und 87 Fischereigesetz für Bayern, §§ 28 bis 30 der Ausführungsverordnung zum Fischereigesetz

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Burger, Ronald
+49 (9971) 845-236 N0-23
Gruber, Sonja
+49 (9971) 845-235 N0-24

Landratsamt Cham - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

AdresseLandratsamt Cham - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
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93413   Cham
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