233.00.03 Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe berät, begleitet und unterstützt Jugendliche (14-17 Jahre), deren Eltern sowie Heranwachsende (18 – 20 Jahre) vor, während und auch nach einem Strafverfahren.

Die Jugendgerichtshilfe

  • macht jedem jungen Menschen im Rahmen eines Strafverfahrens ein konkretes Beratungsangebot,
  • bringt die persönlichen, sozialen und sozialpädagogischen Belange in das Verfahren ein und äußert sich zur Persönlichkeit/Verantwortungsreife und den zu ergreifenden Maßnahmen in den Hauptverhandlungen der Jugendgerichte.
  • hat in den Verhandlungen der Jugendgerichte ein Anwesenheits- und Äußerungsrecht soweit ein uneingeschränktes Besuchsrecht in Untersuchungshaft- und Jugendstrafanstalten sowie in den Jugendarrestanstalten.
  • überwacht die vom Gericht erteilten Weisungen und Auflagen und vermittelt z.B. Soziale Trainingskurse, Einsatzstellen für Arbeitsauflagen und Hilfen zur Erziehung
  • informiert und berät über Unterstützungsmöglichkeiten und vermittelt diese bei Bedarf

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Eiber, Sarah
+49 (9971) 845-051 L22.0.10
Schmidt, Tanja
+49 (9971) 845-308 L22.0.10

Landratsamt Cham - Amt für Jugend und Familie / Soziale Fachdienste

AdresseLandratsamt Cham - Amt für Jugend und Familie / Soziale Fachdienste
Further Str. 18
93413   Cham
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.