212.06 Erschließungsbeiträge / Straßenausbaubeiträge

Ein schriftlicher Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides bei der Kommune einzureichen, die den Bescheid erlassen hat.

Bei mündlichen Vorsprachen: Beitragsbescheid und amtl. Lageplan

Bei mündlichen Vorsprachen: keine Kosten - Bei Behandlung schriftlicher Widersprüche: Gebühr abhängig von dem angefochtenen Betrag + Auslagen.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Wittmann, Jessica
+49 (9971) 845-320 N3-17

Landratsamt Cham - Kommunales

AdresseLandratsamt Cham - Kommunales
Rachelstraße 6
93413   Cham
Kontakt
Fax: +49 (9971) 845-482
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Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.