212.03 Widersprüche Kommunale Abgabenbescheide

  • Widerspruch Wasserversorgungseinrichtung
  • Widerspruch Entwässerungseinrichtung
  • Widerspruch Fremdenverkehrsbeitrag
  • Widerspruch Kurbeitrag
  • Widerspruch Erschließungsbeiträge
  • Widerspruch Straßenausbaubeiträge

Ein schriftlicher Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides bei der Gemeinde einzureichen, die den Beitragsbescheid erlassen hat. Der schriftliche Widerspruch ist formlos zu erstellen bzw. kann auch zur Niederschrift bei der erlassenden Behörde eingelegt werden.

Gemeindeordnung
Kommunalabgabengesetz
Abgabenordnung
Gemeindliche Satzungen
BauGB (§§ 123-135)

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Wittmann, Jessica
+49 (9971) 845-320 N3-17

Landratsamt Cham - Kommunales

AdresseLandratsamt Cham - Kommunales
Rachelstraße 6
93413   Cham
Kontakt
Fax: +49 (9971) 845-482
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Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.