Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis
Allgemeine Beschreibung
Den Apotheken obliegt die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Wer im Landkreis Cham eine Apotheke betreiben will, bedarf der Erlaubnis des Landratsamtes Cham. Die Erlaubnis gilt nur für den Apotheker, dem sie erteilt ist, und nur für die in der Erlaubnisurkunde bezeichneten Räume.
Wir empfehlen eine rechtzeitige Antragstellung, da der ehrenamtliche Pharmazierat bei der Regierung der Oberpfalz, die Bayer. Landesapothekerkammer München und das Gesundheitsamt Cham anzuhören sind. Die Apotheke darf erst eröffnet werden, nachdem wir bescheinigt haben, dass die Apotheke den gesetzlichen Anforderungen entspricht (Abnahme). Die Erlaubnis verpflichtet zur persönlichen Leitung der Apotheke in eigener Verantwortung.
Gesetzliche Informationen/Verweise
Gesetz über das Apothekenwesen -ApG-
Verordnung über den Betrieb von Apotheken (Apothekenbetriebsordnung -ApBetrO-)
Welche Kosten sind damit verbunden
Ausstellung der Erlaubnis:
Neueröffnung einer Apotheke: 175,00 € bis 600,00 €
Fortführung einer bestehenden Apotheke: 100,00 € bis 500,00 €
Dokumentliste
- Apothekenwesen - Apothekenbetriebserlaubnis Antrag zur Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis / DSGVO
- Apothekenwesen - Apothekenversorgungsvertrag Antrag auf Genehmigung eines Apothekenversorgungsvertrages / DSGVO
- Apothekenwesen - Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel / DSGVO