Abnahme einer Apotheke
Allgemeine Beschreibung
Eine Apotheke darf erst eröffnet werden, nachdem wir bescheinigt haben, dass die Apotheke den gesetzlichen Anforderungen entspricht (Abnahme). Die Abnahme erfolgt durch eine Besichtigung des Landratsamtes Cham und des ehrenamtlichen Pharmazierates bei der Regierung der Oberpfalz. Hierbei wird geprüft, ob die Betriebsräume den Anforderungen der Apothekenbetriebsordnung und der anderen einschlägigen Vorschriften, insbesondere den bau- und gewerberechtlichen Bestimmungen sowie den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen und ob die Räume mit ihrer Einrichtung über die ausdrücklich normierten institutionellen Anforderungen hinaus in ihrer Gesamtkonzeption einen ordnungsgemäßen Apothekenbetrieb gewährleisten.
Die Abnahmebesichtigung erfolgt auf Antrag des Apothekenleiters. Eine rechtzeitige Mitteilung des Abnahmetermines wird empfohlen.
Gesetzliche Informationen/Verweise
Gesetz über das Apothekenwesen
Verordnung über den Betrieb von Apotheken (Apothekenbetriebsordnung)
Welche Kosten sind damit verbunden
Auslagen des ehrenamtlichen Pharmazierates; Abnahmegebühr: 30,00 € bis 60,00 €