612.01 Gewährung / Miet- und Lastenzuschuss (Wohngeld)

Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers (Wohnungsmiete) oder als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.

Auf das Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens und der Miete bzw. Belastung.

Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Antragsformulare sind bei allen Gemeinde- und Stadtverwaltungen oder im Landratsamt erhältlich oder können unter Formulare (siehe unten) auch heruntergeladen werden. Wenn Sie eine BayernID besitzen, kann der Wohngeldantrag auch online gestellt werden (siehe unten).

Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt, und zwar grundsätzlich ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wird. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Der Weitergewährungsantrag kann frühestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes gestellt werden.

Ansprechpartner

A-F:                Herr Dietmar Irrgang
G-H:                Frau Lena Hölzl
I-K:                  Frau Claudia Babl
L-M:                Frau Hannah Bauer
N-R und T-Z:   Frau Ulrike Hastreiter
S:                    Frau Adrienn Rabl-Török

Wichtiger Hinweis:
Bei den Formularen finden Sie ein separat verlinktes Formblatt mit ergänzenden Datenschutzhinweisen zum Wohngeldantrag aufgrund des Inkrafttretens der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Weitere Informationen:
Bayerischer Erziehungsratgeber

Stichworte: Wohnen/Mieten, Wohnungsamt, Wohngeldstelle

Die Angaben im Antrag sind durch geeignete Unterlagen (z.B. Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid, Einkommensteuerbescheid, Mietvertrag, Nachweise über Belastung aus dem Kapitaldienst, Wohnflächenberechnung, Grundsteuerbescheid, Schwerbehindertenausweis) zu belegen.

  • Wohngeldgesetz (WoGG)
  • Wohngeldverordnung (WoGV)
  • Zuständigkeitsverordnung (ZustV)
  • Erstes Buch Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (SGB I)
  • Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Babl, Claudia
+49 (9971) 845-496 142
Bauer, Hannah
+49 (9971) 845-060 143A
Hastreiter, Ulrike
+49 (9971) 845-061 160
Hölzl, Lena
+49 (9971) 845-024 143A
Irrgang, Dietmar
+49 (9971) 845-258 142
Rabl-Török, Adrienn
+49 (9971) 845-133 143

Landratsamt Cham - Wohngeldstelle

AdresseLandratsamt Cham - Wohngeldstelle
Rachelstraße 6
93413   Cham
Kontakt
Fax: +49 (9971) 845-061 und +49 (9971) 845-258
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.

Kontakt

Name Telefon Telefax Zimmer
Wohngeldstelle
Ansprechpartner
+49 (9971) 845-561 031