Aktuelles und Wissenswertes

Gute Neuigkeiten fürs Ehrenamt!

Bayerns Herz schlägt fürs Ehrenamt – GEMA-Gratisticket als Entlastung für Vereine!
Sozialministerin Scharf unterzeichnet Vereinbarung – Freistaat stellt künftig 2,5 Mio. Euro jährlich bereit


Der Freistaat übernimmt künftig die GEMA-Gebühren für zwei Veranstaltungen pro Verein pro Jahr. Davon profitieren alle ehrenamtlichen Organisationen. Ehrenamtsministerin Ulrike Scharf und Georg Oeller, Vorstandsmitglied der GEMA, haben heute im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales die entsprechende Vereinbarung unterzeichnet.

Bayerns Ehrenamtsministerin Ulrike Scharf betont: „Mehr Zeit fürs Miteinander, weniger Bürokratie, weniger Kosten – das GEMA-Gratisticket entlastet gezielt unsere bayerischen ehrenamtlichen Organisationen. Es ist mir ein besonderes Anliegen, dass wir dieses starke Zeichen der Wertschätzung für das Ehrenamt setzen. Ich freue mich, dass die bereitgestellten Mittel noch einmal kräftig aufgestockt wurden. Bayerns Herz schlägt für das Ehrenamt! Gemeinsam ist Bayern stark!“

Georg Oeller, Vorstandsmitglied der GEMA, begrüßt das Vorhaben: „Mit diesem Vertrag unterstützen wir die Musiknutzung, die ein elementarer Bestandteil eines lebendigen und sozialen Vereinslebens in den Kommunen ist. Wir freuen uns sehr, dass die Bayerische Staatsregierung die Nutzung von Live- und Tonträgermusik so großzügig fördert und damit ein starkes Signal an die vielen ehrenamtlich tätigen Vereine sendet, die dadurch auch finanziell entlastet werden.“

Ehrenamtsbeauftragte Eva Gottstein, MdL freut sich: „Gerade in Zeiten wie diesen ist es wichtig, wieder mehr zusammenzukommen und als Gesellschaft zusammenzurücken. Das passiert vor allem auf ehrenamtlich organisierten Festen und Veranstaltungen. Mit dem neuen GEMA-Vertrag sorgt der Freistaat für einen echten Schub für das Ehrenamt in Sachen Fest- und Feierkultur und unterstützt damit Bayerns Vereine vorbildlich!“

Die Vereine können ihre Veranstaltungen ab 5. April auf dem Portal der GEMA anmelden. Der Freistaat deckt damit die Kosten für alle Vereine ab, also für jene mit und ohne bestehenden GEMA-Rahmenvertrag. Die Vereinbarung gilt für Veranstaltungen von Vereinen, die keinen Eintritt kosten, mit Tonträgern und mit Livemusik, im Innen- und im Außenbereich – bei einer Maximalfläche von 300 Quadratmetern. Die Mittel, die der Freistaat aufwendet, wurden nochmal um eine Million jährlich Euro erhöht und betragen nun insgesamt 2,5 Millionen Euro jährlich. Entsprechend ist auch die Zahl der betroffenen Veranstaltungen gestiegen – sie liegt nun bei bis zu 120.000 Veranstaltungen.

Pressemitteilung vom 27. März 2023 - 075.23

Informationen zum Pauschalvertrag mit der GEMA

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.

Der Treffpunkt Ehrenamt ist einer von 21  -Kompetenzstandorten in Bayern.

Das Landratsamt Cham - Treffpunkt Ehrenamt und Sportpflege - bietet in Zusammenarbeit mit digital verein(t) ab Herbst 2023 neue Workshoptermine an!

Die Workshops werden gefördert durch:

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Infos rund ums Ehrenamt

Erklärfilm der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen (bagfa e.V.)

Wie finde ich ein Engagement? (Youtube - Einfach auf den Link klicken!)

 

Die Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern stellt sich vor!

Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern - YouTube

Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern - YouTube (Film mit Gebärdensprachdolmetscher)

 

Links

Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für das Ehrenamt - Eva Gottstein

Seit dem 1. Dezember 2018 nimmt Frau Eva Gottstein das Amt der Ehrenamtsbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung wahr. Umfangreiche Informationen rund um das Ehrenamt finden Sie unter Ehrenamtsbeauftrage.

   

Bayerische Ehrenamtsversicherung

Mit der Bayerischen Ehrenamtsversicherung stellt der Freistaat Bayern seit 2007 sicher, dass Ehrenamtliche bei ihrem Engagement keine Nachteile erleiden, wenn sie selbst keinen entsprechenden Versicherungsschutz haben.

Die Bayerische Ehrenamtsversicherung besteht aus einer Haftpflicht- und einer Unfallversicherung.

Sie ist eine Auffangversicherung und damit nachrangig, das heißt eine anderweitig bestehende Haftpflicht- oder Unfallversicherung (gesetzlich wie privat) geht im Schadensfall vor.

Die Bayerische Ehrenamtsversicherung ist antrags- und beitragsfrei, die Kosten trägt allein der Freistaat Bayern.

Ausführliche Infos finden Sie hier:

Bayerische Ehrenamtsversicherung

 

Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale

Informationen über die Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale sowie die jeweiligen erforderlichen Voraussetzungen erhalten Sie unter der nachstehenden Seite des Bayerischen Landesamts für Steuern:

Infos Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale

 

Freiwilligendienste - eine besondere Form des Bürgerschaftlichen Engagements

Rund 100.000 Menschen leisten Jahr für Jahr in Deutschland einen Freiwilligendienst.

Nähere Infos finden Sie hier:

Freiwilliges Soziale Jahr (FSJ)

Freiwilliges Soziale Jahr (FSJ) im Ausland

Freiwilliges Ökologische Jahr (FÖJ)

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