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FFP2-Masken für Müllanlieferer an den ZMS-Umladestationen Pflicht

18.01.2021

Empfehlung des Umweltministeriums wird umgesetzt

FFP2-Maskenpflicht

Zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit bleiben die Müllumladestationen im Verbandsgebiet des Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf (ZMS) auch während des strengen "Lockdowns" zu den regulären Öffnungszeiten für die Bürgerinnen und Bürger weiterhin geöffnet. Nachdem sich die Corona-Pandemie-Lage derzeit aber immer noch auf einem kritischen Niveau befindet und weitere strengere Maßnahmen seitens der Staatsregierung und des Landtags beschlossen wurden, passt auch ZMS seine Maßnahmen zum Schutz der Anlieferer, Kunden und der Mitarbeiter, aber auch zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit an.

Auf allen Müllumladestationen im Verbandsgebiet gilt deshalb eine „FFP2-Masken-Tragepflicht! 

ZMS bittet um Verständnis und Einhaltung dieser Maßnahme.

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