Regeln für Einreisende und Reiserückkehrer
Hinweise für Einreisende und Reiserückkehrer
Das Bürgertelefon Corona des Landkreises Cham beantwortet Ihre Fragen zu Einreise und Reiserückkehr gerne unter +49 (9971) 78-500. Wählen Sie die 2.
Coronavirus-Einreiseverordnung
Die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten.
Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html
Hinweise für Einreise nach Tschechien
Die Einreise nach Tschechien richtet sich nach den dortigen Bestimmungen, die u.a. auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/tschechischerepublik-node/tschechischerepubliksicherheit/210456) erläutert sind.