Informationen zum Coronavirus
Aktuelle Fallzahlen im Landkreis Cham
12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht verschiedene Regeln vor, die sich strikt am Wert der 7-Tage-Inzidenz orientieren (sog. „Inzidenzschalter“). Dabei werden drei Fallgruppen unterschieden:
- Inzidenzwert kleiner als 50 (bzw. im Fall von Kontaktbeschränkungen unter 35)
- Inzidenzwert zwischen 50 und 100 (bzw. im Fall von Kontaktbeschränkungen zwischen 35 und 100)
- Inzidenzwert größer als 100
Weitere Fragen und Antworten zur 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Sie unter: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/#fragen-zur-zwoelften-bayerischen-infektionsmassnahmenverordnung-gueltig-ab-8-maerz-2021
Die jeweiligen Regelungen treten nicht sofort bei Unter-/Überschreitung des Grenzwertes in Kraft. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Der Grenzwert wird an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter- oder überschritten.
- Das Landratsamt Cham hat dies im Amtsblatt für den Landkreis Cham bekanntgemacht und in der amtlichen Bekanntmachung konkret angegeben, ab wann die neuen Regelungen gelten (frühestens am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung).
Aktuelle Regelungen im Landkreis Cham
Nachdem der 7-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Cham derzeit über 100 liegt, gelten im Landkreis Cham folgende Regelungen:
1. Kontaktbeschränkung
Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken nur mit Angehörigen des eigenen Hausstands zuzüglich einer weiteren Person gestattet; Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit.
2. Nächtliche Ausgangssperre
Von 22 Uhr bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt, es sei denn es bestehen gewichtige und unabweisbare Gründe hierfür (zum Beispiel medizinischer Notfall oder berufliche Tätigkeit)
3. Einzelhandel und Dienstleistungen
- Ladengeschäfte mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe sind geschlossen.
- Davon ausgenommen sind der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Versicherungsbüros, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermitteln sowie der Großhandel - hier gilt FFP-2-Maskenpflicht. Eine Übersicht des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege mit FAQs zu den Betriebsschließungen ist hier zu finden:
https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2021/04/2021_04_12_positivliste.pdf - Körpernahe Dienstleistungen sind untersagt. Ausgenommen sind Dienstleistungen der Friseure sowie im hygienisch oder pflegerisch erforderlichen Umfang nichtmedizinische Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege.
4. Gastronomie
- Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken erlaubt - Maskenpflicht für Personal; FFP-2-Maskenpflicht für Kunden
- Verzehr vor Ort untersagt
5. Sport
- Kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen (1 Hausstand + 1 weitere Person) unter freiem Himmel erlaubt
- Ausübung von Mannschaftssport untersagt
6. Schulen
- In der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen findet Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt.
- An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
- Notbetreuung ist eingerichtet
- Die Teilnahme am Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichts sowie an der Notbetreuung und Mittagsbetreuung ist Schülerinnen und Schülern nur erlaubt, wenn sie sich mindestens zwei Mal wöchentlich einem Test (PCR-Test, an Grundschulen auch als Gurgeltest, oder POC-Antigentest) in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 unterziehen.
- Jeweils am Freitag erfolgt eine amtliche Bekanntmachung des Inzidenzwerts im Landkreis Cham. Die für diesen Inzidenzwert maßgeblichen Regelungen gelten dann für die gesamte folgende Kalenderwoche (Montag bis Sonntag).
7. Kindertageseinrichtungen bzw. Kindergärten
- Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung etc. derzeit geschlossen
- Notbetreuung ist zudem eingerichtet.
- Ab 15. März 2021: Jeweils am Freitag erfolgt eine amtliche Bekanntmachung des Inzidenzwerts im Landkreis Cham. Die für diesen Inzidenzwert maßgeblichen Regelungen gelten dann für die gesamte folgende Kalenderwoche (Montag bis Sonntag).
8. Außerschulische Bildung, Musikschulen
- Angebote der beruflichen Aus-, Fort-, Weiterbildung in Präsenzform nicht zulässig
- Angebote der außerschulischen Bildung in Präsenzform nicht zulässig
- Instrumental- und Gesangsunterricht in Präsenzform nicht zulässig
9. Kulturstätten
- Theater, Opern, Konzerthäuser, Bühnen, Kinos und ähnliche Einrichtungen sind geschlossen
- Instrumental- und Gesangsunterricht in Präsenzform ist nicht zulässig
Den Wortlaut der Vorschriften finden Sie hier:
- Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, zuletzt geändert am 9. April 2021
- Begründung der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 5. März 2021
Seit 9. Dezember ist zudem der coronabedingte Katastrophenfall festgestellt.
Darüber hinaus gelten im Landkreis Cham folgende Regelungen:
Hinweise für Einreisende und Reiserückkehrer
Fragen zur Test- und Anmeldepflicht und zur Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) werden auf der Seite:
"Häufig gestellte Fragen" des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege beantwortet.
Corona-Schutzimpfung im Landkreis Cham
Der Landkreis Cham hat jeweils ein Impfzentrum im Krankenhaus Roding und im Krankenhaus Bad Kötzting eingerichtet.
Hier finden Sie nähere Infos zur Corona-Schutzimpfung im Landkreis Cham.
Corona-Testzentren im Landkreis Cham
Ergänzend zu den bestehenden und gut etablierten Testmöglichkeiten bei den niedergelassenen Hausärzten sowie über den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Telefon 116 117) hält der Landkreis Cham eigene Testzentren in Cham vor.
Hier finden Sie nähere Infos zu den Corona-Testzentren im Landkreis Cham.
Ansprechstellen im Landkreis Cham
Bürgertelefon Corona
+49 (9971) 78-500Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr
Impfhotline Corona
+49 (9971) 78-992Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr
Ansprechstellen für Wirtschaft und Betriebe im Landkreis Cham
Landratsamt - Wirtschaftsförderung
+49 (9971) 78-436Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr
IHK Geschäftsstelle Cham
+49 (9971) 310-820Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 14:00 Uhr
Zahlen zu Coronavirusinfektionen
Fallzahlen in den Gemeinden
Wöchentliche Übersicht
Das Landratsamt Cham veröffentlicht hier wöchentlich eine Übersicht der Fallzahlen (kumulativ und in den letzten 7 Tagen) für den Landkreis Cham, aufgeschlüsselt nach Gemeinden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die hier aufgeführten Zahlen geringfügig von den vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) veröffentlichten Zahlen abweichen können. Auf der Homepage des LGL werden sowohl neue Erkrankungsfälle, als auch Erkrankungsfälle zurückliegenden Meldedatums, die von den Gesundheitsämtern zum Aktualisierungszeitpunkt neu an das LGL übermittelt wurden (z. B. Nachmeldungen, Datenkorrekturen), angezeigt.
- Coronafälle Gemeinden Stand 12.04.2021.pdf
- Coronafälle Gemeinden Stand 05.04.2021.pdf
- Coronafälle Gemeinden Stand 29.03.2021.pdf
- Coronafälle Gemeinden Stand 22.03.2021.pdf
- Coronafälle Gemeinden Stand 15.03.2021.pdf
- Coronafälle Gemeinden Stand 08.03.2021.pdf
- Coronafälle Gemeinden Stand 01.03.2021.pdf
- Coronafälle Gemeinden Stand 22.02.2021.pdf
- Coronafälle Gemeinden Stand 15.02.2021.pdf
- Coronafälle Gemeinden Stand 08.02.2021.pdf
- Coronafälle Gemeinden Stand 01.02.2021.pdf
- Coronafälle Gemeinden Stand 22.01.2021.pdf
- Coronafälle Gemeinden Stand 18.01.2021.pdf
- Coronafälle Gemeinden Stand 11.01.2021.pdf
- Coronafälle Gemeinden Stand 03.01.2021.pdf
- Coronafälle Gemeinden Stand 17.12.2020.pdf
- Coronafälle Gemeinden Stand 11.12.2020.pdf
- Coronafälle Gemeinden Stand 04.12.2020.pdf
- Coronafälle Gemeinden Stand 27.11.2020.pdf
- Coronafälle Gemeinden Stand 20.11.2020.pdf
- Coronafälle Gemeinden Stand 12.11.2020.pdf
- Coronafälle Gemeinden Stand 05.11.2020.pdf
Aktuelle Zahlen für Bayern
Amtliche Zahlen des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen https://www.lgl.bayern.de/
Weitere Auskunftsmöglichkeiten
- Nationales Corona-Dashboard des Robert Koch-Instituts (RKI)
- Weltweites Corona-Dashboard der Johns Hopkins University
Coronavirus-Hotline der Bayerischen Staatsregierung
+49 (89) 122-220Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr
Samstag von 10:00 bis 15:00 Uhr
Themenbezogene Informationen
- Bayerische Staatsregierung - Alle Infos zum Thema Corona
- Rechtsgrundlagen
- Informationen des Innenministeriums
- Das Bayerische Gesundheitsministerium informiert
- Das Kultusministerium informiert zum Unterrichtsbetrieb
- Grundlegendes zum Hochschulbetrieb und zum kulturellen Leben
- Das Wirtschaftsministerium informiert
- Unterstützung für die Wirtschaft
- Das Sozialministerium informiert
- Weitere Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Informationen für Eltern
Pressemitteilungen des Landratsamtes Cham zum Coronavirus
Aktuelle Pressemeldungen des Landratsamtes zum Coronavirus
Empfohlene Schutzmaßnahmen
Das Gesundheitsamt weist weiterhin auf die allgemeinen Schutzmaßnahmen hin. Vor einer Infektion mit dem Coronavirus kann man sich und andere wie bei anderen infektiösen Atemwegserkrankungen, wie z. B. Grippe, mit den üblichen Hygieneempfehlungen am besten schützen:
- Abstand, mindestens 1,5 Meter, zu anderen Personen
- Im öffentlichen Raum Mund-Nasen-Bedeckungen tragen (in bestimmten Bereichen wie zum Beispiel im ÖPNV und in geöffneten Geschäften ist das verpflichtend)
- Häufiges Händewaschen
- Beim Niesen und Husten Einwegtaschentücher nutzen, diese nur einmalig verwenden und ordentlich entsorgen
Weitere Informationen
- Hotline - Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL): +49 (9131) 6808-5101
- Ärztlicher Bereitschaftsdienst (Patientenservice): 116 117
- Hotline für Unternehmen (Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie): +49 (89) 2162-2101
- Soforthilfe-Hotline bei der Regierung der Oberpfalz: +49 (941) 5680-1141
- Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus: +49 (89) 2186-2971
- Bundesgesundheitsministerium (Bürgertelefon): +49 (30) 346-465-100
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuartigen Coronavirus (2019-nCoV) findet man auch auf folgenden Seiten:
- Robert Koch Institut: https://www.rki.de/
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit https://www.lgl.bayern.de/
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/