Corona-Schutzimpfung im Landkreis Cham
Wie ist der Stand der Impfungen?
Die aktuellen grafischen Darstellungen zu Corona-Zahlen und Statistiken (incl. Impfstatus) für den Landkreis Cham finden Sie hier
Die wichtigsten Informationen zur Impfung
Was:
Erst- und Zweitimpfungen mit den Impfstoffen von Biontech, Moderna und Novavax. Auffrischungsimpfungen mit den Impfstoffen von Biontech und Moderna. Möglichkeit zu einem unverbindlichen, ärztlichen Beratungsgespräch.
Wann:
Donnerstag und Freitag von 12:00 bis 18:00 Uhr
Samstag von 09:00 bis 14:00 Uhr
Sonntag bis Mittwoch geschlossen
Impfungen sind ohne Terminbuchung möglich. Bei speziellem Impfstoffwunsch ist eine Terminbuchung empfohlen (unter⇒ www.impfzentren.bayern oder Tel. +49 (9971) 78-992), um die Verfügbarkeit sicherzustellen. Ohne vorheriger Terminvereinbarung ist eventuell mit Wartezeiten zu rechen.
Wo:
Impfzentrum Roding im Krankenhaus, Arnulfstraße 1, 93426 Roding
Impfzentrum Bad Kötzting im Krankenhaus, Hauser Straße 42, 93444 Bad Kötzting
Wer:
Alle in Deutschland impfberechtigten Personen, Erst- und Zweitimpfungen ab 5 Jahren, Auffrischungsimpfungen ab 12 Jahren
Telefon-Hotlines
Die Impf-Hotline unter Tel. +49 (9971) 78-992 ist Ihnen bei der Terminbuchung behilflich. Erreichbar von Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr.
Für kurzfristige Terminabsagen am Wochenende stehen die E-Mail-Adressen: izrod-empf@lra.landkreis-cham.de (Roding) und
izkoe-empf@lra.landkreis-cham.de (Bad Kötzting) zur Verfügung.
Bitte nennen Sie uns Name und Geburtsdatum sowie den zu stornierenden Termin. Per Mail sind keine Terminvereinbarungen möglich.
Das Bürgertelefon Corona des Landkreises Cham beantwortet Ihre Fragen rund um Corona gerne unter Tel. +49 (9971) 78-500. Erreichbar Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr.
- Wählen Sie die 1 für Allgemeine Fragen zu Corona und Quarantäne
- Wählen Sie die 2 für Fragen rund um die Einreise nach Deutschland
- Wählen Sie die 3 für Fragen zu Kontaktbeschränkungen
- Wählen Sie die 4 für Fragen rund um die Corona-Schutzimpfung
Unverbindliche Impfberatung
Um den noch zögernden Personen ein einfaches und vertrauenswürdiges Informationsangebot zu ermöglichen, bieten die Impfzentren die Möglichkeit zu einem unverbindlichen, ärztlichen Beratungsgespräch. Hierfür ist eine reguläre Terminbuchung im Impfzentrum erforderlich (siehe Abschnitt „Terminbuchung“).
Während der Impfberatung können eventuelle Bedenken von Personen, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind, besprochen werden, aber auch die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission zur Impfung für Kinder und Jugendliche oder für Schwangere und Stillende. Auch Fragen zur Funktion der Impfung, zu den verschiedenen Impfstoffen oder eventuelle Sicherheits- oder Gesundheitsbedenken können von den Impfärztinnen und Impfärzten beantwortet werden. Im Anschluss an die Beratung kann auf Wunsch die Impfung durchgeführt werden.
Erst- und Zweitimpfung
Alle in Deutschland impfberechtigten Personen ab 5 Jahren können sich unabhängig vom Bundesland impfen lassen. Für einen vollständigen Impfschutz sind – auch beim Impfstoff von Johnson&Johnson – zwei Impfungen nötig.
Personen, die bereits eine Corona-Infektion hatten, benötigen für einen vollständigen Impfschutz in Abhängigkeit des Infektionszeitpunktes nur eine einmalige Impfung. Trat die Infektion unter 4 Wochen nach der Erstimpfung auf, ist eine Zweitimpfung im Abstand von 4 Wochen bis 3 Monaten zur Infektion erforderlich. Bei einer Infektion ab 4 Wochen nach der Erstimpfung wird keine zweite Impfung benötigt, man gilt trotzdem als „vollständig geimpft“.
Der Impfstoff von Novavax ist aktuell nur zur Grundimmunisierung für Personen ab 18 Jahren zugelassen. Für Schwangere, Stillende und Personen mit Immunschwäche ist die Impfung mit Novavax aufgrund fehlender Daten vorerst nicht empfohlen, sie sollen auf einen anderen zugelassenen Impfstoff zurückgreifen. Ist eine medizinische Kontraindikation gegen die mRNA-Impfstoffe vorhanden, kann im Einzelfall auch Novavax zur Impfung für Schwangere/Stillende/Immungeschwächte verwendet werden.
Bei individuellen Fragen (z. B. Vorerkrankungen und deren Einfluss auf die Schutzimpfung) wird empfohlen, sich an den/die behandelnde/n Arzt/Ärztin zu wenden oder medizinische Befunde zum Termin im Impfzentrum mitzubringen.
Wer für seine Impfung die impfende Stelle wechselt, soll eventuell noch vereinbarte Termine bei den anderen Stellen bitte rechtzeitig absagen.
Weitere Informationen:
Paul-Ehrlich-Institut: Impfnachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung
Auffrischungsimpfungen
Für die Auffrischungsimpfung sind ausschließlich mRNA-Impfstoffe zugelassen. Ist eine medizinische Kontraindikation gegen die mRNA-Impfstoffe vorhanden, kann im Einzelfall auch Novavax zur Auffrischungsimpfung verwendet werden.
Drittimpfung (erste Auffrischungsimpfung)
Die Ständige Impfkommission empfiehlt allen Personen ab 12 Jahren eine Drittimpfung. Für Kinder von 5 bis 11 Jahren ist grundsätzlich noch keine Auffrischungsimpfung möglich, mit Ausnahme von Kindern mit Immunschwäche.
Die Drittimpfung soll im Abstand von 3 Monaten zur Grundimmunisierung durchgeführt werden. Falls nach der Grundimmunisierung eine Corona-Infektion vorlag, muss der Abstand zwischen Infektion und Drittimpfung ebenfalls mindestens 3 Monate betragen. Für die Drittimpfung wird ein mRNA-Impfstoff verwendet, unabhängig davon, welcher Impfstoff bei der Grundimmunisierung verwendet wurde.
Viertimpfung (zweite Auffrischungsimpfung)
Die Ständige Impfkommission empfiehlt allen Personen ab 60 Jahren, Bewohnern und Betreuten in Einrichtungen der Pflege sowie Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren eine Viertimpfung im Abstand von 3 Monaten zur Drittimpfung. Für Tätige in medizinischen und Pflegeeinrichtungen wird die Viertimpfung im Abstand von 6 Monaten zur Drittimpfung empfohlen. Für die Viertimpfung wird ebenfalls ein mRNA-Impfstoff verwendet, unabhängig davon, welcher Impfstoff bei den vorhergehenden Impfungen verwendet wurde.
Für Personen ohne besondere gesundheitliche Gefährdung gilt, dass sie nach erfolgter 1. Auffrischungsimpfung immer noch gut vor einem schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung geschützt sind. Daher ist für sie aktuell keine zweite Auffrischungsimpfung möglich.
Weitere Informationen:
Bundesgesundheitsministerium: Informationen zur Auffrischungsimpfung
Impfung nach einmaliger Johnson&Johnson-Dosis
Durch die Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und Coronavirus-Einreiseverordnung vom 14.01.2022 wird nach einer einmaligen Johnson&Johnson-Impfung eine zweite Impfstoffdosis benötigt, um als „vollständig geimpft“ zu gelten. Hierzu wird ein mRNA-Impfstoff ab 4 Wochen nach der Erstimpfung empfohlen. Personen, die nur eine einmalige Impfstoffdosis Johnson&Johnson erhalten haben, gelten rechtlich daher nicht mehr als „vollständig geimpft“.
Weitere 3 Monate nach dieser Zweitimpfung ist eine Auffrischungsimpfung möglich, um als „geboostert“ zu gelten.
Weitere Informationen:
Paul-Ehrlich-Institut: Impfnachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung
Impfungen für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren
Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren können regulär einen Impftermin buchen, siehe Abschnitt „Terminvereinbarung“.
Bei Personen von 12 bis unter 16 Jahre müssen die Erziehungsberechtigten schriftlich in die Impfung einwilligen und mindestens ein Erziehungsberechtigter oder eine explizit bevollmächtigte Person muss zum Impftermin vor Ort sein. Ab 16 Jahren ist die Begleitung eines Erziehungsberechtigten empfohlen, grundsätzlich gelten Personen ab 16 Jahren aber als selbst einwilligungsfähig.
Kinder von 5 bis 11 Jahren
Impfungen für Kinder von 5 bis 11 Jahren werden in beiden Impfzentren immer samstags angeboten.
Die Impfterminvereinbarung für Kinder von 5 bis 11 Jahren erfolgt per Mail an sonderimpftag@lra.landkreis-cham.de oder telefonisch über die Impf-Hotline unter Tel. +49 (9971) 78-992. Benötigt werden folgende Informationen:
- Vollständiger Name, Vornamen und Geburtsdatum des Kindes
- Adresse
- Telefon-/Handynummer der Eltern, die tagsüber erreichbar ist
- gewünschter Termin und Impfort (Impfzentrum Roding oder Bad Kötzting)
Zur konkreten Terminvereinbarung werden die angemeldeten Personen telefonisch oder per Mail kontaktiert.
Bis 12 Jahre müssen beide Erziehungsberechtigten in die Impfung einwilligen und mindestens ein Erziehungsberechtigter oder eine explizit bevollmächtigte Person muss zum Impftermin vor Ort anwesend sein.
Zum Impftermin werden folgende Dokumente benötigt:
- Ausweisdokument/Gesundheitskarte
- Impfpass (falls vorhanden)
- medizinische Befunde (falls vorhanden)
- Zustimmung aller Erziehungsberechtigten (
Aufklärungsmerkblatt und
Einwilligungserklärung)
- Nachweise bei Einzelsorgerecht
- Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten oder eine explizit bevollmächtigte Person
Weitere Informationen:
Bundesgesundheitsministerium: Impfungen für Kinder ab 5 Jahren
Terminvereinbarung
Die Vereinbarung von Impfterminen oder einem Termin zur Impfberatung in den Impfzentren ist über folgende Wege möglich:
- Online-Registrierung
Empfohlen wird die Registrierung über die Online-Plattformwww.impfzentren.bayern. Nach der Online-Registrierung kann man direkt online einen freien Termin buchen. Für Impftermine mit Novavax ist beim Standort „Terminslot für Novavax“ auszuwählen.
- Impf-Hotline
Alternativ kann man sich telefonisch bei der Impf-Hotline des Landkreises Cham unter Tel. +49 (9971) 78-992 registrieren. Es kann direkt ein Impf- oder Beratungstermin vereinbart werden. - Terminvereinbarung für Kinder von 5 bis 11 Jahren
Diese Impfungen finden nur samstags statt, daher ist eine gesonderte Terminvereinbarung nötig. Informationen dazu finden Sie im Abschnitt „Impfungen für Kinder und Jugendliche“. - Impfen und Beratung ohne Anmeldung
Während der Öffnungszeiten ist eine Impfung oder eine Impfberatung auch ohne vorige Terminvereinbarung möglich. Bitte beachten Sie, dass Impfungen mit Novavax nicht am Samstag angeboten werden, ansonsten besteht täglich freie Impfstoffwahl. Bei speziellem Impfstoffwunsch ist weiterhin eine Terminbuchung zur Sicherstellung der Verfügbarkeit empfohlen. Ohne vorheriger Terminvereinbarung ist eventuell mit Wartezeiten zu rechen.
Benötigte Unterlagen
Zur Impfung werden folgende Dokumente und Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass zur Feststellung Ihrer Identität
- Impfpass (falls vorhanden)
- medizinische Befunde (falls vorhanden)
Einwilligungserklärung (bei betreuten Personen oder Minderjährigen von Betreuer/Erziehungsberechtigten zu unterschreiben)
- bei vorangegangener Infektion: Genesenennachweis oder Nachweis der durchgemachten Sars-Cov2-Infektion (PCR-Befund/Labornachweis)
- Nachweis der erhaltenen COVID-19-Impfungen (bei Zweit- und Auffrischungsimpfungen)
Das Aufklärungsmerkblatt zur Impfung können Sie im Abschnitt „Weitere Informationen“ herunterladen.
Verfügbare Impfstoffe
In den Impfzentren stehen Novavax (zur Grundimmunisierung) sowie Biontech und Moderna (zur Grundimmunisierung oder Auffrischung) zur Verfügung.
- Kinder von 5 bis 11 Jahren: Biontech in Kinderdosierung
- Personen ab 12 Jahren sowie Schwangere: Biontech
- Personen ab 18 Jahren: Novavax oder Biontech
- Personen ab 30 Jahren: Novavax, Biontech oder Moderna
Ablauf der Impfung im Impfzentrum
In und vor den Impfzentren besteht FFP-2-Maskenpflicht und es gilt das Abstandsgebot (1,5 m).
Bei der Anmeldung im Impfzentrum gleicht das Personal die persönlichen Daten ab.
Der Arzt bespricht mit dem Impfwilligen die medizinische Vorgeschichte und informiert über die Impfung. Im Gespräch mit dem Arzt können auch etwaige Fragen oder Bedenken geklärt werden. Im Anschluss wird die Impfung durchgeführt.
Nach der Impfung verbringt die geimpfte Person noch ca. 10 Minuten zur medizinischen Überwachung in einem Beobachtungsraum. Im Anschluss kann die Heimfahrt angetreten werden. Für den gesamten Impftermin sind ca. 30 Minuten einzuplanen.
Digitaler Impf- und Genesenennachweis
Die QR-Codes können in die Corona-Warn-App, CovPass-App und Luca-App eingelesen werden. Sie dienen als zusätzliches, freiwilliges Angebot.
Den digitalen Impfnachweis erhalten Sie in den Impfzentren in der Regel direkt nach der Impfung.
Nachträglich ist der digitale Impfnachweis gegen Vorlage von Personalausweis und Impfpass sowie ggf. Genesenennachweis über folgende Stellen zu erhalten:
- in der Apotheke
- beim impfenden Arzt/der impfenden Ärztin
- über das Impfzentrum (Nach
Voranmeldung online oder über die Impf-Hotline unter Tel. +49 (9971) 78-992 ist eine Abholung in den Impfzentren in Roding oder Bad Kötzting möglich.
Den digitalen Genesenennachweis erhalten Sie gegen Vorlage von Personalausweis und positivem PCR-Test über folgende Stellen:
- in der Apotheke
- bei Arzt oder Ärztin
Der PCR-Test darf maximal 3 Monate alt sein und muss mindestens 28 Tage zurückliegen. Liegt der Test nicht mehr vor, kann man sich die Nachweise neu ausstellen lassen. Bei Fragen zum Genesenennachweis wenden Sie sich an die Corona-Hotline unter Tel. +49 (9971) 78-500 und wählen Sie die 1 für Allgemeine Fragen zu Corona und Quarantäne.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen
Dokumente zur Impfaufklärung:
Zur Aufklärung und Vorbereitung beachten Sie bitte folgende Dokumente:
- Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung mit mRNA-Impfstoff gegen COVID-19
- Einwilligungserklärung (bei betreuten Personen oder Minderjährigen von Betreuer/Erziehungsberechtigten zu unterschreiben)
- Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung mit proteinbasiertem Impfstoff gegen COVID-19
- Robert-Koch-Institut: Häufig gestellte Fragen
Impfaufklärung in leichter Sprache, Gebärdensprache und anderen Sprachen:
Leichte Sprache:
Gebärdensprache:
Andere Sprachen:
Aufklärung von Impfmythen:
Weitere Information zu COVID-19 und Impfen
- Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: Impfung gegen das Coronavirus
- Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: Datenschutzinformation der Digitalen Impfverwaltung Bayern
- Robert-Koch-Institut: COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Bundesministerium für Gesundheit: Zahlen, Fragen und Antworten zur COVID-19-Impfung
- Bundesregierung: Informationen und Videos zur COVID-19-Impfung
Hier finden Sie ein Erklärvideo des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu Wirkweise und potentiellen Risiken der mRNA-Impfstoffe gegen COVID19
Adressen der Impfzentren
Impfzentrum im Krankenhaus Roding
Adresse: Arnulfstraße 1, 93426 Roding
Google Plus Code: 5GQ9+MJ Roding, Deutschland
Eingang über den Haupteingang des Krankenhauses
Impfzentrum im Krankenhaus Bad Kötzting
Adresse: Hauser Straße 42, 93444 Bad Kötzting
Google Plus Code: 5VM5+HX Bad Kötzting, Deutschland
Eingang über den Seiteneingang (ausgeschildert)