Zensus im Landkreis Cham gestartet
18.05.2022
Ersten Befragungen laufen seit dem 16. Mai

Im Landkreis Cham werden seit 16. Mai rund 35.000 zufällig auserwählte Bürger und Bürgerinnen im Rahmen des Zensus befragt. Angaben zum Namen, Geschlecht und Familienstand sowie zur Haushaltsgröße und Staatsangehörigkeit werden erfragt. Von einem Teil der Befragten wird zusätzlich um Auskunft zur Wohnsituation, Schul- und Ausbildung oder Erwerbstätigkeit gebeten.
Die ersten Befragungen laufen
Die persönlichen Befragungen der privaten Haushalte und der Bewohner und Bewohnerinnen von Wohnheimen sowie Gemeinschaftsunterkünften finden im Zeitraum zwischen dem 16. Mai und 6. August statt. Die ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten des Landkreises weisen sich vor der Befragung dabei immer mit ihrem Erhebungsbeauftragten-Ausweis, welcher nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig ist, aus. Die Haushaltsbefragungen laufen stets nach demselben Schema ab: Zum angekündigten Termin klingeln der Interviewer bzw. die Interviewerinnen an der Haustür. Das persönliche Gespräch dauert etwa 5 bis 10 Minuten pro Person. Die Befragungsergebnisse werden digital auf einem Tablet erfasst. Eine Person aus einem Haushalt darf auch für die anderen Haushaltsmitglieder Auskunft geben.
Zukunft von morgen mitgestalten
Mit dem bundesweiten Zensus ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme alle 10 Jahre gesetzlich vorgeschrieben. Entscheidungen in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft können zielgerichteter getroffen und Investitionen besser geplant werden. Beispielsweise könnte der Bau eines Kindergartens vorangetrieben werden, wenn in einer Gemeinde mehr Kinder leben als ursprünglich angenommen.
Die Daten sind sicher
Über einen möglichen Missbrauch ihrer Daten brauchen Sie sich keine Sorgen machen, denn beim Zensus läuft alles gemäß der Datenschutzgrundverordnung. Ziel dieser Erhebung ist eine Datenerfassung ausschließlich für das Statistische Bundesamt. Direkte Rückschlüsse auf Einzelpersonen sind nicht möglich und dienen rein statistischen Zwecken. Eine Weitergabe an andere Stellen ist durch das sogenannte Rückspielverbot untersagt. Informationsaustausch, beispielsweise mit der Polizei oder anderen Behörden, findet nicht statt. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Erhebungsstelle sowie die Erhebungsbeauftragten sind dementsprechend geschult.
Freiwillige weiterhin gesucht
Wer sich jetzt noch gerne als Erhebungsbeauftragter anmelden möchte, ist herzlich willkommen! Die Anmeldung ist auch online über das Kontaktformular auf der Homepage möglich.
Zusätzliche Informationen finden sich unter www.zensus2022.de. Außerdem steht die Erhebungsstelle des Landkreises Cham gerne unter der Telefonnummer 09971 78-002 zur Verfügung. Auf der Homepage www.landkreis-cham.de/zensus befinden sich regionale Informationen.