Wiederinbetriebnahme von älteren Holzfeuerungsanlagen
24.08.2022
Aufgrund der Gasmangellage Betrieb vom 1. September 2022 bis 31. Mai 2023 Inbetriebnahme möglich

Außer Betrieb genommene Holzfeuerungsanlagen dürfen vom 1. September 2022 bis zum 31. Mai 2023 wieder in Betrieb genommen werden, wenn dadurch eine vorhandene Gasheizung ganz oder teilweise ersetzt wird. Die Wiederinbetriebnahme zur Reduzierung des Gasverbrauchs wird durch den bundesweit geltenden Notfallplan Gas ermöglicht. Hierfür ist ein Formular zum Vorhalten der Holzfeuerungsanlagen für den Notbetrieb beim Landratsamt Cham einzureichen und der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger über die Betriebsaufnahme zu unterrichten.
Die zugrunde liegende Allgemeinverfügung und das erforderliche Formular kann unter
heruntergeladen werden.
Die örtlich zuständigen Bezirkskaminkehrmeister sowie das Landratsamt Cham - Telefonnummer: 09971/78-367, E-Mail: umweltschutz@lra.landkreis-cham.de - geben gerne Auskunft.
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