Verringerter Untersuchungsumfang für rund 200 Betreiber von privaten Wasserversorgungsanlagen
29.10.2021
Änderung der Trinkwasserverordnung

Der Untersuchungsumfang für kleine private Wasserversorgungsanlagen im Landkreis Cham wird geringer und damit kostengünstiger, ohne dass dies zu Lasten der Gesundheit geht. Mit der jüngsten Änderung der Trinkwasserverordnung können die Gesundheitsämter wieder stärker auf die Gegebenheiten vor Ort eingehen. Landrat Franz Löffler hatte sich massiv dafür eingesetzt und begrüßt zusammen mit dem Gesundheitsamt am Landratsamt Cham diese Flexibilisierung sehr: „Nun können lokale Gegebenheiten wie zum Beispiel die Eigenschaften des Untergrunds und die Lage von Quellen in einer vernünftigen Abwägung zwischen verlässlicher Trinkwasserqualität und den Kosten berücksichtigt werden. Die Bodenbeschaffenheit ist im Landkreis Cham eben eine andere, als beispielsweise im kalkhaltigen Alpenvorland oder in der norddeutschen Tiefebene.“
Im Landkreis Cham werden rund 200 kleine Wasserversorgungsanlagen betrieben, welche Trinkwasser an Dritte abgeben oder einem Lebensmittelbetrieb dienen. Dies sind zum Beispiel Anwesen mit der Vermietung von Zimmern oder Wohnungen an Gäste oder Dauermieter. Kleine, dezentrale Wassergenossenschaften, die einen privaten Verbund für die Trinkwasserversorgung bilden, sowie Landwirtschaftsbetriebe mit Eigenwasserversorgung und Milchwirtschaft zählen ebenso dazu. Diese Wasserversorgungen sind in der Trinkwasserverordnung als Kleinanlagen mit Wasserabgabe an Dritte, sogenannte „b“-Anlagen (§ 3 Abs. 2 der Trinkwasserverordnung), bezeichnet.
2019 wurde der Untersuchungsumfang für diese „b“-Anlagen durch eine Novelle der Trinkwasserverordnung hinsichtlich zahlreicher chemischer Parameter und Pflanzenschutzmittel vergrößert. Diese in dreijährigem Turnus fällige „große“ Untersuchung kostet rund 700 Euro. Das war eine drastische Kostensteigerung und führte zu heftigen Protesten bei den Betroffenen. Allerdings fanden sich bei diesen, seit 2019 durchgeführten, erweiterten Untersuchungen im Landkreis Cham kaum Grenzwertüberschreitungen.
Die Bundesregierung hat eine Änderung der Trinkwasserverordnung zum 22. September 2021 beschlossen. Die Gesundheitsämter können jetzt für ihren Zuständigkeitsbereich Untersuchungsabstände und –umfang in bestimmten Grenzen flexibel festlegen. Die flexible Festlegung kann unter Umständen für die einzelnen Anlagen im Landkreis unterschiedlich ausfallen, z.B. abhängig von der Art der Wassergewinnung oder bisherigen Untersuchungsergebnissen.
Das Gesundheitsamt Cham legt für die „b“-Anlagen im Landkreis Cham ab sofort den Untersuchungsumfang im Wesentlichen wie vor dem März 2019 fest. Die Kosten für die Betreiber reduzieren sich dadurch um rund 500 Euro je „großer“ Untersuchung. Dies sind im Landkreis Cham bei 200 Anlagen rund 100.000 Euro Ersparnis auf drei Jahre gerechnet. Das Gesundheitsamt wird alle Betreiber von „b“-Anlagen anschreiben und den für ihre Trinkwasserversorgung festgelegten Untersuchungsumfang mitteilen.
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