Umtauschpflicht für Führerscheine der Jahre 1999 bis 2001

Um diese Führerscheine geht es. Alfons Treu, Leiter des Sachgebiets Verkehrswesen am Landratsamt Cham, zeigt die Entwicklung vom alten Papierführerschein hin zum neuen EU-Kartenführerschein.
Alle Inhaber eines Scheckkarten-Führerscheins, der zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, sollten jetzt aktiv werden: Bis spätestens 19. Januar 2026 muss dieser Führerschein gegen eine neue Scheckkarte im aktuellen EU-Format umgetauscht werden. Die Führerscheinstelle empfiehlt bereits jetzt zu handeln, denn je näher dieses Datum kommt desto wahrscheinlicher werden längere Wartezeiten.
Bei einer Verkehrskontrolle kann für das Mitführen eines nicht mehr gültigen Führerscheins ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro verhängt werden. Zudem kann es bei Fahrten im Ausland zu Problemen kommen, wenn der Führerschein nicht dem aktuellen Standard entspricht. Betroffene sollten den Umtausch daher möglichst zeitnah beantragen.
Auch Personen, die noch im Besitz eines alten grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins sind und den bisherigen Pflichtumtausch versäumt haben, sind weiterhin zum Umtausch verpflichtet – ausgenommen hiervon sind lediglich Personen, die vor 1953 geboren wurden.
Der Umtausch erfolgt bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes Cham oder bei den Dienststellen in Bad Kötzting, Roding und Waldmünchen. Eine Terminvereinbarung ist bevorzugt online über das Portal „Terminland Landratsamt Cham“ möglich. Alternativ kann man auch ohne Termin zur Führerscheinstelle kommen. Hier muss mit Wartezeiten gerechnet werden.
Nach der Antragstellung wird der neue Führerschein direkt von der Bundesdruckerei per Post an die Wohnadresse des Antragstellers gesendet, sodass nur ein einziger Behördengang erforderlich ist. Dabei sind ein biometrisches Lichtbild, der alte Führerschein sowie ein gültiger Lichtbildausweis mitzubringen. Die Gebühr für den Umtausch beträgt 32,90 Euro.